Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

Die Vorderseite des AZF

Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) und ist daher meist Vorstufe für die Erlangung eines Berufspilotenscheins (CPL und ATPL). Das auf den Sichtflug (VFR) beschränkte Sprechfunkzeugnis BZF ist im AZF enthalten.

Das AZF wird durch eine Prüfung bei einer Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erlangt. Diese Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit englischen Multiple-Choice-Fragen (40 Fragen mit je 4 Antworten von insgesamt 288 Fragen), von denen 75% innerhalb von 30 Minuten korrekt beantwortet werden müssen. Hinzu kommt eine praktische Flugfunkprüfung, in der ein IFR-Flug einschliesslich Erstellung eines Flugplans simuliert wird.

Wörtlich bescheinigt das Zeugnis:

Der Inhaber dieses Zeugnisses hat seine Befähigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes nach den für den Erwerb des Allgemeinen Sprechfunkzeugnisses für den Flugdienst geltenden deutschen und internationalen Bestimmungen nachgewiesen.

Er hat sich der Prüfung in den Sonderbestimmungen für den beweglichen Flugfunkdienst und Funknavigations-Funkdienst mit Erfolg unterzogen.

Er ist berechtigt, den Sprech- und Navigationsdienst bei einer deutschen Boden- oder Luftfunkstelle auszuüben.

Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.


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