Brutto-Grundfläche
Mit Brutto-Grundfläche / BGF bezeichnet man in der DIN 277 diejenige Fläche, welche sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks errechnet. Somit umfasst die Brutto-Grundfläche im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) sämtliche Vollgeschosse eines Bauwerks plus unterirdische Flächen (Kellerräume, Tiefgaragen, etc.) Die Brutto-Grundfläche ist in die Netto-Grundfläche (kurz NGF) und in die Konstruktions-Grundfläche (kurz KGF) unterteilt. Nach der DIN 277 von 1987 ergibt sich die Brutto-Grundfläche aus der Summe der drei Bereiche a, b und c. Diese drei Bereiche sind wie folgt definiert: right|Schema-Grafik Brutto-Grundfläche
- Bereich a: Überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Schema-Grafik rot dargestellte Flächen.
- Bereich b: Überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen. In der Schema-Grafik grün dargestellte Flächen.
- Bereich c: Nicht überdeckte Bereiche. In der Schema-Grafik blau eingezeichnete Bereiche.
Dabei werden die äußeren Maße der Bauteile einschließlich der Verkleidung wie z.B. Putz in Fußbodenhöhe angesetzt. Konstruktiv oder gestalterisch bedingte Vor- und Rücksprünge an den Außenflächen bleiben unberücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden außerdem:
- Kriechkeller
- Kellerschächte
- Außentreppen
- nicht nutzbare Dachflächen oder konstruktiv bedingte Hohlräume
Berücksichtigt werden jedoch auch die nicht ausgebauten Dachräume.
Siehe auch
- Portal Architektur und Bauwesen
- Brutto-Rauminhalt
- Umbauter Raum
- Brutto-Geschoßfläche
- Normalherstellungskosten
