Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste ordentliche Gericht in der Bundesrepublik Deutschland und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Er ist neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

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Inhaltsverzeichnis

Gründung und Sitz

Der Bundesgerichtshof wurde 1950 als inoffizieller Nachfolger des Reichsgerichts gegründet. Er hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe. Der 5. Strafsenat des BGH hat seinen Sitz in Leipzig.

Gerichtsorganisation

Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit je einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:


Für die Entscheidungen über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts in Strafverfahren (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl) sind wie bei jedem Strafgericht besondere Ermittlungsrichter bestellt. Diese Richter sind Mitglieder der oben aufgeführten Strafsenate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet (kleiner Devolutiveffekt).

Aufgaben

Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.

Bestellung der Richter

Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.

Rechtsanwälte

Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (Zitat aus dem Beschluss des BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01) gering gehalten wird.

Präsidenten des Bundesgerichtshofs

Seit Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950 hatten das Amt des Präsidenten des BGH inne:

Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof

Hat der Bundesgerichtshof Recht der Europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.

Oberste Gerichte in anderen Staaten

In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof (OGH). Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes Verwaltungsgericht und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem deutschen Reichsverwaltungsgericht angegliedert.

In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich.

Siehe auch

Weblink

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See also: Bundesgerichtshof, 1934, 1941, 1950, Anwalt, Beschwerde, Bruno Heusinger, Bundesarbeitsgericht, Bundesebene (Deutschland)