Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste ordentliche Gericht in der Bundesrepublik Deutschland und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
Er ist neben Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.
thumb|Haupteingang und Neubau thumb|Palais des Erbgroßherzog Friedrich
| Inhaltsverzeichnis |
Gründung und Sitz
Der Bundesgerichtshof wurde 1950 als inoffizieller Nachfolger des Reichsgerichts gegründet. Er hat seinen Hauptsitz in Karlsruhe. Der 5. Strafsenat des BGH hat seinen Sitz in Leipzig.
Gerichtsorganisation
Der BGH ist in Senate gegliedert, die mit je einem Vorsitzenden Richter und vier Beisitzern besetzt sind. Es gibt:
- zwölf Zivilsenate
- fünf Strafsenate (davon einer mit Sitz in Leipzig)
- acht Spezialsenate
- Landwirtschaftssachen
- Anwaltssachen
- Notarsachen
- Patentsachen
- Wirtschaftsprüfersachen
- Steuerberatersachen (Für Steuern ist der Bundesfinanzhof in München das oberste Gericht)
- Kartellsenat
- Dienstgericht des Bundes (mit Ausnahme der Verfahren in Wehrdienstsachen, die dem Bundesverwaltungsgericht speziell zugewiesen sind)
Für die Entscheidungen über Ermittlungsanträge des Generalbundesanwalts in Strafverfahren (z. B. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Haftbefehl) sind wie bei jedem Strafgericht besondere Ermittlungsrichter bestellt. Diese Richter sind Mitglieder der oben aufgeführten Strafsenate. Ihre Entscheidungen können durch Beschwerde angefochten werden, über welche ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet (kleiner Devolutiveffekt).
Aufgaben
Der Bundesgerichtshof soll durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit wahren und das Recht fortbilden.
Bestellung der Richter
Die Richter am Bundesgerichtshof tragen durch die oben angeführten Aufgaben eine besondere Verantwortung. Durch die Auswahl der Richter kann die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinflusst werden. Deshalb wird die Auswahl der Richter von einem Richterwahlausschuss vorgenommen, diesem gehören die Justizminister der Länder und 16 weitere vom Bundestag gewählte Mitglieder an. Die Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundesgerichtshof gibt durch seinen Präsidialausschuss eine Stellungnahme zu einem Bewerber ab, diese Stellungnahme ist aber für den Richterwahlausschuss nicht bindend.
Rechtsanwälte
Vor dem Bundesgerichtshof können in Zivilsachen nur besonders zugelassene Rechtsanwälte auftreten. Die Zulassung kann jedoch nicht ohne weiteres beantragt werden, da die Zahl der zugelassenen Anwälte aus Gründen der "Erhaltung der Funktionsfähigkeit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Zivilsachen" (Zitat aus dem Beschluss des BGH vom 4.3.2002 - AnwZ 1/01) gering gehalten wird.
Präsidenten des Bundesgerichtshofs
Seit Gründung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950 hatten das Amt des Präsidenten des BGH inne:
- 1. Oktober 1950 - 31. März 1960: Hermann Weinkauff
- 1. April 1960 - 31. März 1968: Bruno Heusinger
- 1. April 1968 - 30. September 1977: Robert Fischer
- 1. Oktober 1977 - 31. Dezember 1987: Gerd Pfeiffer
- 1. Januar 1988 - 31. Juli 1996: Walter Odersky
- 1. August 1996 - 31. Mai 2000: Karlmann Geiß
- 15. Juli 2000 - : Günter Hirsch
Verhältnis zum Europäischen Gerichtshof
Hat der Bundesgerichtshof Recht der Europäischen Union anzuwenden, so hat er eine noch ungeklärte Rechtsfrage vorab dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vorzulegen.
Oberste Gerichte in anderen Staaten
In Österreich entspricht dem deutschen BGH der Oberste Gerichtshof (OGH). Von März 1934 bis 1941 war in Österreich der Bundesgerichtshof oberstes Verwaltungsgericht und oberstes Verfassungsgericht. 1941 wurde er dem deutschen Reichsverwaltungsgericht angegliedert.
In der Schweiz entscheidet das Bundesgericht letztinstanzlich.
Siehe auch
Weblink
- http://www.bundesgerichtshof.de Website des Bundesgerichtshofs
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