H.M.
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Der Doppeleintrag zum Artikel H.M. befindet sich unter Literaturmeinung. –Lawwer 19:29, 7. Mai 2005 (CEST)
- Der korrekte Titel dieses Artikels lautet „h. M.“. Leider ist dieser Titel in der Wikipedia aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich. H.M.
Herrschende Meinung (Abkürzung: h. M.) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Die herrschende Meinung stellt die Meinung der Mehrheit von Rechtsgelehrten, Rechtswissenschaftlern und/oder Rechtsanwendern zu einer bestimmten Problematik dar. Der Gegensatz dazu ist die sogenannten Mindermeinung.
Wieso ist eine Mindermeinung (fast) genauso wichtig wie eine herrschende Meinung?
- Die rechtswissenschaftliche Meinung befindet sich in einem permanenten Wandel. Dies wird einerseits durch die permanente Anpassung des Rechts an die gesellschaftliche Entwicklung und andererseits durch Gesetzgebung und Gesetzesänderung bewirkt. Das Kennen von Mindermeinungen lässt die eigene Position hinterfragen.
- Es gibt sowohl eine herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft (sog. Literaturmeinung) als auch in der Rechtspraxis (BGH-Urteile, BVerfG-Urteile). Diese kann gleich sein oder sich unterscheiden.
- Ein Rechtswissenschaftler muss in der Lage sein, Meinungen zu analysieren, d.h. sowohl die Stärken eines Arguments als auch die Schwächen erkennen können.
- Es kann manchmal geboten sein, eine vermittelnde Stellung zwischen zwei entgegenstehenden Positionen einzunehmen, um den Interessen der Parteien bzw. der Gerechtigkeit genüge zu tun. Unabdingbar ist daher die Fähigkeit, im konkreten Einzelfall zu differenzieren und dies auf das vorhandene Problem zu übertragen. Eine genaue Kenntnis mehrerer Meinungen ist daher notwendig.
- In der Ausbildung wird grundsätzlich die Kenntnis von bestimmten Rechtsproblemen erwartet. Dies umfasst die herrschende Meinung und auch die sog. Mindermeinung.
Siehe auch: Lehrmeinung
