Handwerkskammer
Eine Handwerkskammer ist eine Kammer und Interessenvertretung für Handwerksmeister , selbstständigen Handwerker und handwerksähnlichen Betriebe und deren Gesellen und Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.
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Geschichte
Mitunter wird unterstellt, die Kammern des Handwerks seien eine moderne Variante des mittelalterlichen Zunftwesens. Die Zunftordnungen bildeten in der damaligen Zeit ein mit der politischen Ordnung verwobenes, regional unterschiedliches System der Marktabschottung, gepaart mit einem damals fehlenden Sozialsicherungssystem des Handwerks. Die Zugehörigkeit zur Zunft war zwar nicht flächendeckender Zwang, aber eine andauernde, wirtschaftlich erfolgreiche Ausübung handwerklicher Tätigkeit war faktisch (und dies gilt ganz besonders in den Städten) ohne die Zunftzugehörigkeit nicht möglich.
Mit den im 19. Jahrhundert einsetzenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen breitete sich schrittweise die Gewerbefreiheit aus. Durch die Verschärfung der alten Reichshandwerksordnung von 1731 in der Zeit des Nationalsozialismus wurde wieder das Standesdenken durch die Einführung der "Arisierung" und des "Großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) gestärkt.
Juristische Form
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die durch das zuständige Wirtschaftsministerium des Landes errichtet wird. Dieses führt auch die Rechtsaufsicht über die Handwerkskammer. Als Organe der Handwerkskammer werden die Mitgliederversammlung, als Vollversammlung, die Ausschüsse und der Vorstand vorgesehen. Die Satzung der Handwerkskammer wird durch die Vollversammlung erlassen oder geändert und durch das jeweilige Wirtschaftsministerium genehmigt.
Aufgaben
Die Handwerkskammern haben nach der Handwerksordnung (HWO) die folgeden Ziele:
- die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,
- die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen,
- regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten,
- die Handwerksrolle zu führen,
- die Berufsausbildung zu regeln, dazu gehört:
- eine Lehrlingsrolle zu führen,
- Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten,
- Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen,
- Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen.
- Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch eine Rechtsberatung als auch unternehmensberatend.
- Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen,
- die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern,
- Schlichtungsstellen einzurichten
Kritik
Pfichtmitgliedschaft
Viele Betroffene empfinden diese Pflichtmitgliedschaften in der Handwerkskammer als ungerechtfertigte Zwangsmaßnahme, da sie der Ansicht sind, für die nicht unerheblichen Beiträge keinen direkten Nutzen daraus ziehen zu können.
Wieweit die Stützung und Förderung des Mitgliedsbetriebes für den einzelnen Betrieb positiv spürbar ist, wird immer wieder in Frage gestellt. Allerdings mag dies auch daran liegen, dass zahlreiche Betriebe es versäumen, die für sie im Mitgliedsbeitrag der Kammern enthaltenen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Eingeschränkte Marktwirtschaft
Aus der Verschärfung der Reichshandwerksordnung in der Zeit des Nationalsozialismus wird gefolgert, es handele sich um einen Ausdruck typisch, staatsdeutschen Regulierungswillens als Ausdruck mangelnden Vertrauens in die selbstregulierenden Kräfte der Arbeits- und Marktsysteme. Dies entbehrt im Ansatz bestimmt nicht einen versteckten Wahrheitsgehalt.
Gegen diese Auffassung mag zum Beispiel sprechen, dass eine Vielzahl von Berufen (z. B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte etc.) in Kammern organisiert sind. Wieweit dies allerdings dem Schutz von Interessensgruppen entspringt, bedarf dringend einer Überprüfung. Die Kammern sind ursprünglich Ausdruck des Willens dieser Berufsgruppen, sich selbst organisieren zu wollen. Würden die Kammern abgeschafft werden, so würden die ordnungspolitischen Aufgaben der Kammern wie etwa die Begleitung der Ausbildung unmittelbar vom Staat durchgeführt werden. Das Handwerk (insbesondere auch die Arbeitnehmer, die formal zu einem Drittel in den Gremien der Kammern sitzen) hätte damit eine wichtige Einflussmöglichkeit verloren. Allerdings läßt sich nicht verleugnen, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen Regelungen mit Benachteiligungen des deutschen Handwerks bei den Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der europäischen Union zu rechnen ist.
Auch werden immer wieder Stimmen laut, die einen Rückzug des Staates auf eine einschreitende Kraft zum Schutz vor Missbrauch, sozialer Benachteiligung, Gefährdung von Leben und Gesundheit etc. fordern. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Abschaffung des Meisterbriefes gefordert. Sinnvollerweise wurde zu Beginn des Jahres 2004 die Zahl der Berufe, in denen der Meisterbrief Voraussetzung für die Selbständigkeit ist, auf 41 reduziert.
Allerdings sollte hierbei bedacht werden, dass die Meisterqualifikation nicht nur den Wissensstand in den jeweiligen Berufen sichert. (Obwohl es bedauerlicherweise im Interesse der Qualitätssicherung keine Verpflichtung zur Weiterbildung gibt) Zugleich bereitet sie die Betroffenen auf die Selbständigkeit vor, die mit erheblichen Risiken bis hin zur persönlichen Insolvenz verbunden ist. Letztlich schützt sie auch den Kunden, der aufgrund fehlender Fachkenntnis in vielen Handwerksbereichen nur eingeschränkt beurteilen kann, ob die geleisteten Arbeiten dem jeweiligen Standard entsprechen. Das dies allerdings oft sehr idealisierte Vorstellungen sind, beweisen die gerade neuerdings in den Medien vorgestellten Fehlleistungen des Bauhandwerks.
Siehe auch
- Liste der Handwerkskammern in Deutschland
- Industrie- und Handelskammer
- Ingenieurkammer
- Handwerksordnung
