Informationsfreiheitsgesetz

Ein Informationsfreiheitsgesetz gewährt den Bürgern in seinem Geltungsbereich einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen. Es regelt die entsprechenden Rechte und legt das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.

Inhaltsverzeichnis

Europa

Am 21. Februar 2002 wurde vom Europarat eine Empfehlung veröffentlicht, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Informationsfreiheitsgesetze gibt es in den meisten europäischen Ländern (unter anderem in Schweden, Finnland, Dänemark, Frankreich, Spanien, Portugal, Niederlande, Griechenland, Italien, Belgien, Irland und Österreich sowie in Osteuropa Polen, Ungarn, Slowakei, Litauen, Estland, Lettland, Russ. Föderation und Tschechische Republik).

Deutschland

Ein allgemeines Einsichtsrecht für Bürger in Behördenunterlagen besteht derzeit nicht. Es gibt eine Vielzahl von Einzelregelungen, etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht. Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass bei besonderem Interessen Recht auf Einsicht in die eigenen Akten besteht. Ein allgemeines Einsichtsrecht für jedermann besteht nur auf dem Gebiet der Umweltinformationen. Das Umweltinformationsgesetz wurde 1994 erlassen aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Ein Diskussionsthema ist die Frage, wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders ausgefeilte Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf.

In Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sind bereits Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Entwürfe zu Gesetzen dieser Art liegen sowohl auf Bundesebene als auch in allen Bundesländern außer dem Saarland vor.

Die Bundesregierung hat sich in ihren Koalitionsvereinbarungen von 1998 und 2002 ebenfalls vorgenommen, auf Bundesebene ein solches Gesetz zu schaffen. Nachdem dies in der ersten Legislaturperiode am Widerstand einiger Ministerien gescheitert war, hatten die Koalitionsparteien am 17. Dezember 2004 ein Informationsfreiheitsgesetz (BT Drucksache 15/4493) in den Bundestag eingebracht. Am 3. Juni 2005 beschloss der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition bei Enthaltung der FDP und PDS. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält das Gesetz für unnötig , weshalb nicht sicher ist, ob das Gesetz auch den Bundesrat passieren wird. Dazu ist aber eine Absprache der Bundesländer nötig, in denen CDU und FDP koalieren.

Großbritannien

Nach einer fünfjährigen Übergangszeit trat der britische Freedom of Information Act am 01. Januar 2005 in Kraft. Ein wichtige Informationsquelle für die britische Situation sind die Seiten der Campaign for Freedom of Information. Auch aktuelle Informationen liefert das Weblog von von Steve Wood (Lecturer in Information Management at Liverpool John Moores University).

USA und Kanada

In den USA existiert seit 1966 und in Kanada seit 1985 ein Informationsfreiheitsgesetz. In letzter Zeit entzündeten sich Diskussion in den USA vor allem an der Frage, wie Informationfreiheit und nationale Sicherheit vereinbart werden können sowie wie Geschäftsgeheimnisse wirksam geschützt werden können. Ein auch in der deutschen Diskussion immer wieder auftauchender Kritikpunkt ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand - allein auf Bundesebene sind in den USA über 5000 Beamten mit der Bearbeitung von FOIA-Anträgen beschäftigt; die Kosten belaufen sich auf über 300 Millionen US$.

International

Weltweit haben mehr als 50 Staaten Informationsfreiheitsgesetze beschlossen.

Siehe auch

Amtsgeheimnis, Informationsmonopol, Umweltinformationsgesetz, Datenschutz, Verwaltungstransparenz, Verwaltungsethik, Informationsfreiheit

Weblinks


See also: Informationsfreiheitsgesetz, 2002, 21. Februar, Amtsgeheimnis, Berlin, Brandenburg, Bundesregierung (Deutschland), Datenschutz, EU, Europarat