Innungskrankenkasse

Innungskrankenkassen (IKK) sind Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die meisten Innungskrankenkassen entwickelten sich aus Gesellenbruderschaften, selbstständigen Gesellenorganisationen, die neben gewerkschaftlichen Aufgaben auch Funktionen einer Krankenkasse übernahmen. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 1883 durch Reichskanzler Otto von Bismarck übernahmen sie Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Ab 1892 wurden die IKKn per Gesetz Zuweisungskassen, das heißt, wer als Handwerker in einem Innungsbetrieb beschäftigt war, wurde automatisch auch Mitglied einer IKK. Für jede Innung, zumeist auch für jede Region, gab es eigene Innungskrankenkassen.

Dieses Prinzip wurde 1996 durch die Möglichkeit der Öffnung der Krankenkassen ausgesetzt. Die meisten Innungskrankenkassen sind seither zu Landes- und Bundesverbänden fusioniert, so dass 2004 nur noch 19 Innungskassen bestehen. Die meisten Innungskassen sind unabhängig von der Zugehörigkeit einer Innung frei wählbar, jedoch sind für die Landesverbände Arbeits- oder Wohnort bindend.

Struktur

In Deutschland gibt es 19 IKKn, und zwar in fast allen Bundesländern eine, außerdem überregionale und drei bundesweite IKKn. Diese sind in einem Bundesverband zusammengeschlossen (IKK-Bundesverband mit Sitz in Bergisch Gladbach).

Die Innungskrankenkassen sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verwaltungsrat ist paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt, während die vom Verwaltungsrat gewählten Vorstände der IKKn die laufenden Geschäfte führen.

Zahlen und Fakten

Die IKKn haben in Deutschland über 4,5 Millionen Versicherte. Das entspricht einem Marktanteil von knapp über 6%. Der Anteil kostenfrei mitversicherter Familienangehöriger beträgt knapp 30% (Stand 1. Januar 2005). Die Beitragssätze schwanken zwischen 12,7% (IKK Sachsen) und 15,7% (IKK Bayern).

Adressen

IKK-Bundesverband Friedrich-Ebert-Straße / TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach E-Mail: IKK-Bundesverband@bv.ikk.de Tel. 02204 44-0 Fax 02204 44-185

Weblinks

See also: Innungskrankenkasse, 1883, 1892, Bundesrepublik Deutschland, Gesetzliche Krankenversicherung, Gewerkschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Otto von Bismarck, Reichskanzler, Verwaltungsrat