Zivilgesetzbuch

Das Zivilgesetzbuch, abgekürzt ZGB ist der Kernerlass des schweizerischen Privatrechts. Formell ein Teil des ZGB, aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert ist das Obligationenrecht (OR).

Zu beachten sind (neben Gewohnheits- und Richterrecht) auch die einschlägigen Sondergesetze, Verordnungen des Bundes sowie kantonale Erlasse.

Daneben gibt es auch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, den zentralen Privatrechts-Erlass für die ehemalige DDR. Das ZGB-DDR ist heute noch für viele Altfälle massgebend, beispielsweise in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtshistorisch betrachtet ist das ZGB wie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine pandektistische Kodifikation.

Das ZGB/OR wurde von Kemal Atatürk weitgehend ins türkische Zivilrecht übernommen (rezipiert). Das heisst jedoch nicht, dass heute der Inhalt des schweizerischen und des türkischen Zivilrechts in allen Bereichen identisch wären, denn einerseits wurden nicht alle Abschnitte sklavisch übernommen, und andererseits haben sich die Erlasse der beiden Länder aufgrund zahlreicher Revisionen (die natürlich nicht koordiniert vorgenommen wurden) weiter von einander entfernt.

Inhaltsverzeichnis

Weblinks

Siehe auch: BGB (Deutschland), ABGB (Österreich).

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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Kategorie:Recht (Schweiz)

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