Zivilgesetzbuch
Das Zivilgesetzbuch, abgekürzt ZGB ist der Kernerlass des schweizerischen Privatrechts. Formell ein Teil des ZGB, aber in der Systematik als eigenes Gesetzbuch ausgegliedert ist das Obligationenrecht (OR).
Zu beachten sind (neben Gewohnheits- und Richterrecht) auch die einschlägigen Sondergesetze, Verordnungen des Bundes sowie kantonale Erlasse.
Daneben gibt es auch das Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik, abgekürzt ZGB oder ZGB-DDR, den zentralen Privatrechts-Erlass für die ehemalige DDR. Das ZGB-DDR ist heute noch für viele Altfälle massgebend, beispielsweise in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Rechtshistorisch betrachtet ist das ZGB wie das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine pandektistische Kodifikation.
Das ZGB/OR wurde von Kemal Atatürk weitgehend ins türkische Zivilrecht übernommen (rezipiert). Das heisst jedoch nicht, dass heute der Inhalt des schweizerischen und des türkischen Zivilrechts in allen Bereichen identisch wären, denn einerseits wurden nicht alle Abschnitte sklavisch übernommen, und andererseits haben sich die Erlasse der beiden Länder aufgrund zahlreicher Revisionen (die natürlich nicht koordiniert vorgenommen wurden) weiter von einander entfernt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung (Art. 1-10)
- Erster Teil: Das Personenrecht (Art. 11-89)
- Erster Titel: Die natürlichen Personen
- Zweiter Titel: Die juristischen Personen
- Zweiter Teil: Das Familienrecht (Art. 90-456)
- Dritter Titel: Die Eheschliessung
- Vierter Titel: Die Ehescheidung und die Ehetrennung
- Fünfter Titel: Die Wirkung der Ehe im Allgemeinen
- Sechster Titel: Das Güterrecht der Ehegatten
- Siebtenter Titel: Die Entstehung des Kindesverhältnisses
- Achter Titel: Die Wirkungen des Kindesverhältnisses
- Neunter Titel: Die Familiengemeinschaft
- Zehnter Titel: Die Allgemeine Ordnung der Vormundschaft
- Elfter Titel: Die Führung der Vormundschaft
- Zwölfter Titel: Das Ende der Vormundschaft
- Dritter Teil: Das Erbrecht (Art. 457-640)
- Dreizehnter Titel: Die gesetzlichen Erben
- Vierzehnter Titel: Die Verfügungen von Todes wegen
- Fünfzehnter Titel: Die Eröffnung des Erbganges
- Sechzehnter Titel: Die Wirkung des Erbganges
- Siebenzehnter Titel: Die Teilung der Erbschaft
- Vierter Teil: Das Sachenrecht (Art. 641-977)
- Achtzehnter Titel: Allgemeine Bestimmungen
- Neunzehnter Titel: Das Grundeigentum
- Zwanzigster Titel: Das Fahrniseigentum
- Einundzwanzigster Titel: Die Dienstbarkeiten und Grundlasten
- Zweiundzwanzigster Titel: Das Grundpfand
- Dreiundzwanzigster Titel: Das Fahrnispfand
- Vierundzwanzigster Titel: Der Besitz
- Fünfundzwanzigster Titel: Das Grundbuch
- Schlusstitel: Anwendungs- und Einführungsbestimmungen
Weblinks
- das ZGB in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts
- das OR in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts
Siehe auch: BGB (Deutschland), ABGB (Österreich).
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
Kategorie:Recht (Schweiz)
