Abfindung

Abfindung ist eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen meist in Form einer Geldzahlung. Sie sind zu unterscheiden von einmaligen Schadensersatzzahlungen (oft auch als Abfindung bezeichnet), die zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens (also nicht: anderen Rechtsansprüchen) bezahlt werden.

Abfindungen werden gezahlt

  1. gesellschaftsrechtlichen Ansprüchen beim Ausscheiden aus einer Gesellschaft im Weg der Auseinandersetzung (Liquidation)
  2. Erbansprüchen bei Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder beim Erbverzicht
  3. familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen
wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (vgl. Abfindung im Arbeitsrecht)
  1. vorläufigen Renten und kleinen Dauerrenten der Unfallversicherung
  2. bei manchen Auslandsrenten
  3. bei der Witwen(Witwer)Rente bei Wiederverheiratung.

Bei der Einkommensteuer ist eine Abfindung begünstigt, wenn die Auflösung des Dienstverhältnisses vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen wurde. Das heißt, dass abhängig vom Alter und der Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Teil der Entlassungsentschädigung steuerfrei ist. Der darüber hinausgehende Teil wird bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Abfindung, Abfindung im Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis, Einkommensteuer, Erbengemeinschaft, Fünftelregelung, Gesellschaft, Liquidation