Abitur in Niedersachsen

Ab dem Schuljahr 2005/06 wird in Niedersachsen eine neugeordnete gymnasiale Oberstufe eingeführt.

Der Unterricht der hier vorgestellten Qualifikationsphase ist weiterhin in einem Kurssystem organisiert, der Schüler wählt jedoch nicht mehr unter Berücksichtung bestimmter Auflagen bestimmte Fächer, sondern entscheidet sich für einen von bis zu fünf Schwerpunkten (Profilen).

Innerhalb eines solchen Schwerpunkts sind die zu belegenden Fächer weitgehgend fest vorgeschrieben; diese neuartige Form der Oberstufe wird oft auch als Profiloberstufe bezeichnet. Die Differenzierung in zwei- oder dreistündige Grundkurse und fünfstündige Leistungskurse entfällt; künftig wird der Unterricht in vierstündigen Profilfächern, vierstündigen Kernfächern und zweistündigen Ergänzungsfächern erteilt.

Inhaltsverzeichnis

Fächerkanon und Aufgabenfelder

Die Unterrichtsfächer gliedern sich in drei Aufgabenfelder:

Belegverpflichtungen

Jeder Schüler entscheidet sich für eines von fünf Schwerpunkten:

Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt müssen an allen Schulen angeboten werden.

a) Schwerpunktfächer

Mit der Wahl eines Profils entscheidet sich der Schüler im wesentlichen für zwei Schwerpunktfächer, die vierstündig unterrichtet werden:

Im sportlichen Schwerpunkt wird im Fach Sport neben vier Stunden Sportpraxis auch eine Stunde Sporttheorie unterrichtet.

In folgenden Fällen kann ein bestimmtes anderes Fach das zweite Schwerpunktfach als Schwerpunktfach ersetzen; das ersetzte Fach muß jedoch weiterhin belegt und abgerechnet werden:

Der Unterricht in den Schwerpunktfächern findet auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt. Im dritten Prüfungsfach, das die Schule festlegt, findet der Unterricht ebenfalls auf erhöhtem Anforderungsniveau statt.

b) Kernfächer

Folgende Kernfächer sind, falls nicht bereits Schwerpunktfächer, in allen vier Schulhalbjahren vierstündig zu belegen:

c) Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer sind vom Schüler verpflichtend zu belegen und in der Regel zweistündig. Die Belegverpflichtung für ein Fach entfällt, wenn das entsprechende Fach bereits Schwerpunktfach ist.

Für vier Halbjahre sind verpflichetend zu belegen:

Für zwei Halbjahre sind verpflichtend zu belegen:

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung ist am Ende der gymnasialen Oberstufe in fünf Fächern abzulegen. Im ersten bis vierten Prüfungsfach findet eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt.

Beachte: Alle Abiturprüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgehend mit vier Wochenstunden belegt worden sein

a) Erstes und zweites Prüfungsfach

Die beiden Schwerpunktfächer, sie werden in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt werden geprüft: Schwerpunktfach Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik.

b) Drittes Prüfungsfach

Ein weiteres Fach wird nach Maßgabe der Schule in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird das zweite Schwerpunktfach geprüft.

c) Viertes und fünftes Prüfungsfach

Das schriftlich geprüfte vierte Prüfungsfach (ersetzbar durch eine Besondere Lernleistung) und das mündlich geprüfte fünfte Prüfungsfach können vom Schüler frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten, daß folgende Auflagen erfüllt sind:

Abrechnung

Über die Modalitäten der Abrechnung und die Ermittlung der Gesamtqualifikation gibt es derzeit noch keine genaueren Informationen.

See also: Abitur in Niedersachsen, Profiloberstufe