Abordnung
Eine Abordnung ist der vorübergehende Einsatz eines Beamten bei einer anderen Behörde, z.B. im Sinne der Amtshilfe.
Die Abordnung bedarf der Schriftform und wird vom Dienstherrn des Beamten ausgesprochen.
In der Abordnung muss der zeitliche Rahmen, die Tätigkeit bei der aufnehmenden Behörde, sowie der Dienstort festgelegt sein.
Das Instrument der Abordnung wird derzeit von den Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (Deutsche Post, Postbank, Telekom) zur Personalanpassung missbraucht.
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