Abrüstung

Als Abrüstung bezeichnet man den Prozess, bei dem ein oder mehrere Staaten ihre militärischen Ressourcen (Soldaten, Waffensysteme) völlig oder teilweise abbauen. Ziel ist, die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder ganz auszuschließen. Abrüstung dient damit der Durchsetzung des Gewaltverbots nach Artikel 2 (4) der Charta der Vereinten Nationen. Das Gewaltverbot beinhaltet jedoch keine Pflicht zu völliger Abrüstung.

Abrüstung kann einseitig oder gleichzeitig durch zwei (bilateral) oder mehrere Staaten (multilateral) erfolgen. Bei den meisten so genannten Abrüstungsgesprächen ging (und geht) es allerdings weniger darum, bestehende Kapazitäten abzubauen, sondern eher um Rüstungskontrolle oder Rüstungsbeschränkung, also darum, bestimmte Waffen nicht zu bauen. Eines der wenigen Beispiele für tatsächliche Abrüstung war der INF-Vertrag 1987, mit welchem Mittelstreckenraketen durch Sowjetunion und USA bilateral abgeschafft wurden.

Abrüstung gelangte insbesondere in der Endzeit des Kalten Krieges zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit. In dieser Zeit demonstrierten oft mehrere hunderttausend Menschen für Abrüstung und gegen das Wettrüsten.

Als Problem im Zusammenhang mit Abrüstung werden häufig deren ökonomische Folgen gesehen. Staaten mit hoch entwickelter Rüstungsindustrie sind schwer zur Rüstungskonversion zu bewegen. Andererseits wird aufgrund eingesparter Rüstungsausgaben eine "Abrüstungsdividende" erwartet.

Internationale Abkommen zur Abrüstung und zur Rüstungsbegrenzung

siehe unter Rüstungskontrolle

Literatur

Weblinks

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Kategorie:Sicherheitspolitik

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