Abverkauf
Als Abverkauf wird vor allem im Einzelhandel ein besonderer Aktionsverkauf bezeichnet, bei dem zeitlich, räumlich oder sortimentsbezogen besondere Kaufanreize geboten werden. Diese können in Form von Rabatten oder Preisausschreiben (Verkaufsförderung), aber auch in einer gesteigerten Besuchs- und Gesprächsfrequenz beim Einzelhandel durchgeführt werden.
Die früher in Deutschland gängigen "Schlussverkäufe" waren Abverkaufsmaßnahmen der jeweils ablaufenden Saisonware. Auslaufmodelle bei höherwertigen Konsumgütern werden ebefalls abverkauft (z.B. sog. braune Ware, d.h. Unterhaltungselektronik). Abverkauf im Bereich der Investitionsgüter ist eher nicht üblich.
Siehe auch
Portal Verhandlung und Verkauf
