Abwicklung
Unter einer Abwicklung versteht man
- den Abschluss eines Vorgangs oder Auftrags, siehe Abwicklung (Wirtschaft)
- eine Abwicklung im rechtlichen Sinne
- die Abwicklung einer einfach gekrümmten 3D-Fläche in eine Ebene, siehe Abwickelbare Fläche
- die Ermittlung des ebenen Zuschnitts eines Blechteils zur Herstellung eines Fertigprodukts aus Blech, siehe Blechabwicklung
- ein Euphemismus für die Schließung von Betrieben und Einrichtungen
| left|45px|Begriffsklärung | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
Die Einträge sollen sich auf eine stichwortartige Definition beschränken und pro Bedeutung sollte nur ein Artikel mit einem eindeutigen Namen verlinkt sein. Falls du von einem anderen Wikipedia-Artikel hierher gelangt bist, gehe bitte dorthin zurück und ändere den Verweis, dem du gefolgt bist, auf den korrekten Artikel aus der obigen Liste. |
