Akademie der Künste (Berlin)

thumb|250px|Vorderansicht Akademie der Künste Berlin

Die Akademie der Künste in Berlin ist seit 1. Januar 2004 eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft, die sich der Förderung der Bildenden Kunst, der Baukunst, der Musik, der Literatur, der Darstellenden Kunst sowie der Film- und Medienkunst widmet. Die Akademie ist eine internationale Gemeinschaft von Personen, die sich um die Künste verdient gemacht oder die zur Kunst ihrer Zeit beigetragen haben.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die Akademie der Künste hat laut Gesetzestext folgende Aufgaben:

Die Akademie der Künste hat ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

Mitglieder

Die Akademie der Künste hat per Gesetz maximal 500 Mitglieder. Diese werden von den Sektionen der Akademie benannt, von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl gewählt und vom Präsidenten berufen.

Vom Senat der Akademie der Künste können zudem Ehrenmitglieder vorgeschlagen werden.

Geschichte

Die Akademie der Künste existiert in der derzeitigen Form seit dem 1. Oktober 1993.

Sie ging aus der Deutschen Akademie der Künste in Berlin (Ost) (1950 gegründet) und der Akademie der Künste in Berlin (West) (1954 gegründet) hervor; jedoch reichen die Anfänge zurück bis zur Academie der Mahler-, Bildhauer- und Architectur-Kunst, die Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg, der spätere preußische König Friedrich I., 1696 ins Leben rief. Auf diese Tradition bezieht sich die Akademie der Künste ausdrücklich.

Sitze

Der bisherige Hauptsitz der Westberliner Akademie war am Hanseatenweg, im Berliner Stadtteil Tiergarten. Das Gebäude wird weiterhin zur Verwaltung und für Veranstaltungen genutzt. Der neue Hauptsitz der Akademie ist auf dem Grundstück des ehemaligen Palais Arnim. Zuvor residierte ihre preußische Vorgängereinrichtung fünf Jahre lang in der Potsdamer Straße. In Berlin-Mitte am Robert-Koch-Platz befindet sich die Stiftung Archiv der Akademie der Künste.

Gesetzliche Grundlage

Das notwendige Gesetz zur Errichtung der Akademie ist am 9. Mai 2005 verkündet worden und muss noch in Kraft gesetzt werden (BGBl. I 2005, S. 1218). Die Länder Berlin und Brandenburg haben dabei insofern ein Mitspracherecht bekommen als das Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste erst nach Auflösung der bestehenden, von den beiden Bundesländern getragenen Akademie in Kraft tritt. Zudem stellen beide Länder je einen Vertreter im Verwaltungsbeirat.

Das Land Baden-Württemberg erwägt daher, eine Verfassungsklage gegen den Bund zu erheben. Die Übernahme der Akademie durch den Bund verstoße gegen die Kulturhoheit der Länder.

Die Akademie der Künste führt einen Rechtsstatus mit Selbstverwaltungsrecht.

Der Bund besitzt im Verwaltungsbeirat als Zuschussgeber die Mehrheit der Stimmen.

Der Akademie steht ein Senat vor. Gegenwärtiger Präsident der Akademie (2003) ist der Schweizer Schriftsteller Adolf Muschg.

Die Mitgliederversammlung umfasst alle (maximal 500) Mitglieder der Akademie.

Sektionen

Die Akademie verfügt über ein umfangreiches Archiv zu Kunst und Kultur. Sie gliedert sich in folgende Sektionen mit jeweils eigenem Direktor:

Preise, Auszeichnungen, Stipendien

Die Akademie vergibt eine Vielzahl von Auszeichnungen und Stipendien:

Fontane-Preis verliehen von der Sektion Literatur der Akademie

Literatur

siehe auch

Weblinks


Kategorie:Berlin (Kultur) Berlin

See also: Akademie der Künste (Berlin), 1. Januar, 1. Oktober, 1696, 1993, 2003, 2004, 9. Mai, Adolf Muschg, Akademie