Akzessorisch

Akzessorisch ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache und bedeutet abhängig oder gebunden.

Der Begriff wird vielfältig verwendet:

  1. Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Erlischt die Forderung, so erlischt damit auch die Sicherheit.
  2. Akzessorische Forderungen sind beispielsweise:
  3. Zu den nicht akzessorischen, auch fiduziarischen oder treuhändischen Forderungen genannt, zählt u.a.

See also: Akzessorisch, Bürgschaft, Fachsprache, Fiduziarisch, Forderungen, Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht, Rechtswissenschaft