Akzessorisch
Akzessorisch ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache und bedeutet abhängig oder gebunden.
Der Begriff wird vielfältig verwendet:
- Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Erlischt die Forderung, so erlischt damit auch die Sicherheit.
- Akzessorische Forderungen sind beispielsweise:
- die Bürgschaft
- die Hypothek
- das Pfandrecht an beweglichen Sachen, Forderungen und anderen Rechten
- Zu den nicht akzessorischen, auch fiduziarischen oder treuhändischen Forderungen genannt, zählt u.a.
- die Grundschuld
