Regelschule
Allgemein bildende Schulen ist der Oberbegriff für die Gruppe der Regel- sowie die Gruppe der Sonderschulen. Gemeinsam ist beiden Schularten die Vermittlung von Allgemeinwissen im Gegensatz zur Vermittlung von Fachwissen an berufsbildenden Schulen oder Fachschulen.
Allgemein bildende Schulen im Überblick:
Von den allgemein bildenden Schulen gehören die Grundschule, die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium zur Gruppe der Regelschulen . Die zweite Gruppe bilden die verschiedenen Sonderschultypen.
Regelschule
Mit Regelschule werden allgemein bildende Schulen (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) bezeichnet, auf denen nach standardisierten Rahmen- und Stoffplänen "Regelunterricht" erteilt wird, der auf allgemein anerkannte Schulabschlüsse wie Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur (AHR, Allgemeine Hochschulreife) zielt.
Der Regelschule steht die Sonderschule gegenüber. Beide Schulformen gehören zu den allgemein bildenden Schulen. In beiden Schulformen wird nach standardisierten Rahmen- und Stoffplänen Unterricht erteilt, der auf allgemein anerkannte Schulabschlüsse wie Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder Abitur zielt. Es gibt jedoch zusätzlich auch spezielle Abschlüsse für Kinder bzw. Jugendliche mit kognitiver Behinderung oder mit Lernbehinderung.
Der Unterschied der Schulformen besteht vor allem darin, dass bei den Schülerinnen und Schülern eine spezielle Behinderung und ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt sein muss. Hieraus ergeben sich organisatorische Notwendigkeiten wie z.B. geringere Klassenfreqenzen und eine spezielle Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer (Sonderschullehrer).
Die Unterrichtsformen müssen behinderungsspezifisch gestaltet werden (Methodik), in gewisser Weise sind auch besondere didaktische Konzeptionen zu entwickeln (Didaktik). Darüber hinaus erfordern die Behinderungsspezifika auch den Einsatz spezieller Kommunikationsformen, die auf die Abwesenheit oder Einschränkung wichtiger Kommunikationskanäle Rücksicht nehmen. Zu nennen wären z.B. die Gebärdensprache bei hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen, die Brailleschrift bei blinden Kindern und Jugendlichen, aber auch musikalische Kommunikation bei erziehungsschwierigen Kindern und Jugenlichen.
Voraussetzung für einen adäquaten Unterricht ist neben der Qualifikation der Lehrkräfte (personelle Voraussetzungen) aber auch, dass die notwendigen technisch-materiellen Voraussetzungen vorhanden sind. Am bekanntesten sind die Rampen für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer, aber auch Induktionschleifen für hörgeschädigte, besonderes Mobiliar und Bewegungsgeräte für körperbehinderte sowie technische Sehhilfen für sehbehinderte Kinder und Jugendliche.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können zunehmend auch in Regelschulsysteme integriert werden.
Nach der Veröffentlichung der ersten PISA-Ergebnisse (vorher auch schon TIMSS) ist der herkömmliche standardisierte Unterricht auch öffentlich in die Kritik geraten, nachdem in seriösen pädagogischen Fachkreisen längst Konsens darüber besteht, dass das Prinzip "Fördern statt Auslesen" nicht nur pädagogisch zu fordern ist, sondern sogar auch wirtschaftlicher ist. Das herkömmliche Sitzenbleiben, wie es die gegenwärtige Elterngeneration noch als Selbstverständlichkeit erfahren hat, ist pädagogisch nicht zu rechtfertigen. Die methodischen und pädagogischen Instrumentarien stehen dafür längst zur Verfügung, ihre Anwendung scheiterte aber oft genug an der Starrheit staatlicher Vorgaben und bürokratischer Hürden. Binnendifferenzierung, altersheterogene Lerngruppen, flexible Lernzeiten versus starres 45-Minuten-Raster, fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht, spezielle und individuelle Förderung - das alles steht pädagogisch längst bereit, wurde aber von der Öffentlichkeit nicht nur nicht gesehen, sondern auch nicht gewollt.
Mit Regelschule kann auch die allgemein bildende Schule gemeint sein, die in der Regel, dem "Normal"fall besucht wird. Dies sind (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium) wohingegen die Sonderschule die Ausnahme ist. Berufsbildende Schulen werden von Schülerinnen und Schülern besucht, die sich in einer Berufsausbildung befinden, entweder vollzeitschulisch oder teilzeitschulisch. Auch an diesen Schulen ist es inzwischen möglich, die Allgemeine Hochschulreife (Studienzugangsberechtigung) zu erwerben. Einen Unterricht nach standardisierten Rahmen- und Stoffplänen haben hingegen alle Schulen gemein.
Eine Besonderheit gibt es im Bundesland Thüringen: Die Regelschule bezeichnet dort die Schulform der Klassen 5 bis 9 bzw. 10 (neben dem Gymnasium), in der der Hauptschulabschluss oder der Realschulabschluss erworben werden kann.
Schülerschaft der Regelschulen
Die Schülerinnen und Schüler, die eine Regelschule besuchen heißen Regelschülerinnen bzw. Regelschüler.
Die Ausnahme bilden Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die als Integrationsschülerinnen bzw. Integrationsschüler anerkannt sind und eine Integrationsklasse einer Regelschule besuchen.
Eine besondere Form der Regelschülerin bzw. des Regelschülers ist eine Schülerin bzw. ein Schüler mit einer Behinderung, die ihm nicht die Anerkennung als Integrationsschülerin bzw. Integrationsschüler ermöglicht und das Recht zum Besuch einer Integrationsklasse einräumt. Dies sind z.B. Sinnesgeschädigte (blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose) Schülerinnen und Schüler, die gegebenenfalls die Möglichkeit haben durch den mobilen Dienst unterstützt zu werden, soweit es diese oder eine vergleichbare Einrichtung in dem betreffenden Bundesland gibt.
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