Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) sind Vereinbarungen, die beschlosen wurden von den Wirtschafts-Verbänden der verladenden Wirtschaft, z.B.:
- DIHT auch Deutscher Industrie- und Handelstag,
- BGA oder Bundesverband der deutschen Groß- und Außenhandel,
- BDI auch Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und
- HDE Hauptverband des deutschen Einzelhandels und dem
- BSL Bundesverband Spedition und Logistik.
Die als Geschäftsbedingung von den Speditionen benutzt werden. Betroffen sind alle Verkehrsverträge wie:
- Lagervertrag
- Logistikvertrag
- Speditionsvertrag sowie alle im
- Speditionsgewerbe üblichen Logistikverträge.
Die ADSp gilt nicht für Geschäfte, die ausschließlich:
- Verpackungsarbeiten
- Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung
- Kran- und Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme des Umschlagstätigkeit des Spediteurs
- Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gütern.
Nach einer Untersuchung des DIHT arbeiten ca. 94 % der Spediteure auf Grundlage der ADSp. Zudem gehen 86 % der Unternehmen der verladenden Wirtschaft von der Geltung der ADSp aus, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Dadurch hat die ADSp eindeutig die Marktakzeptanz bewiesen.
Weblinks
- www.spedition-ritter.de/adsp.htm - Die ADSp als PDF-Datei
