Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) am 10. Dezember 1948 genehmigt und verkündet.

Obwohl sie als Erklärung keinen völkerrechtlich verbindlichen Charakter besitzt, wird sie im Allgemeinen als Bestandteil des Rechts der Vereinten Nationen angesehen. Mit Übersetzungen in nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights mehr als 300 Sprachen ist sie einer der am meisten übersetzten Texte.

Als wichtigste historische Menschenrechtserklärung gilt die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Nationalversammlung vom 26. August 1789. Sie wurde in Anlehnung an die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und an die Philosophie der Aufklärung des 18. Jahrhunderts ausgearbeitet und markierte damals den Beginn einer neuen Ära in Europa (vgl. auch die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten).

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See also: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember, 1776, 1789, 1948, 26. August, Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten