Allgemeine Staatslehre

Die Allgemeine Staatslehre behandelt - anders als das Staatsrecht - Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (siehe dort), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband / Gebietskörperschaft), dem Aufbau (Zentralismus / Föderalismus) und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m. Dabei greift sie auch auf soziologische Ansätze Georg Jellineks, Max Webers und Franz Oppenheimers (Herrschaftssoziologie, Staatssoziologie) sowie die Staatstheorie zurück.

Siehe auch

Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, Rechtsphilosophie, Staatstheorie, Verfassung, Gebietshoheit, Personalhoheit

Literatur

Weblinks

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See also: Allgemeine Staatslehre, Franz Oppenheimer, Föderalismus, Gebietshoheit, Gebietskörperschaft, Georg Jellinek, Gewaltenteilung, Gewaltmonopol, Herrschaft