Allgemeine Staatslehre
Die Allgemeine Staatslehre behandelt - anders als das Staatsrecht - Fragestellungen unabhängig von einem konkreten Staat, z. B. Fragen nach der inneren und äußeren (völkerrechtlichen) Definition des Staates (siehe dort), der Souveränität von Staaten, der Legitimität von Herrschaft, den Entstehungsgründen, der Art (Personalverband / Gebietskörperschaft), dem Aufbau (Zentralismus / Föderalismus) und Untergang von Staaten, Staatsformen, der Staatsangehörigkeit, der Trennung von Kirche und Staat u. v. m. Dabei greift sie auch auf soziologische Ansätze Georg Jellineks, Max Webers und Franz Oppenheimers (Herrschaftssoziologie, Staatssoziologie) sowie die Staatstheorie zurück.
Siehe auch
Gewaltmonopol, Gewaltenteilung, Rechtsphilosophie, Staatstheorie, Verfassung, Gebietshoheit, Personalhoheit
Literatur
- Georg Jellinek, Allgemeine Staatslehre., 1900.
- Franz Oppenheimer, Der Staat., 1908.
- Rudolf Smend, Verfassung und Verfassungsrecht, München 1928.
- Karl Loewenstein, Max Webers Beitrag zur Staatslehre in der Sicht unserer Zeit, in: Max Weber. Gedächtnisschrift der Ludwig-Maximilians-Universität München zur 100. Wiederkehr seines Geburtstages 1964.
- Stefan Breuer, Georg Jellinek und Max Weber: Von der sozialen zur soziologischen Staatslehre., 1999. ISBN 3789061077
- Karl Doehring, Allgemeine Staatslehre: eine systematische Darstellung., 3. Aufl., Heidelberg 2004. ISBN 3-8114-9008-7
Weblinks
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