Allgemeiner Studierendenausschuss
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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg und Bayern ein Organ der verfassten Studentenschaft, gewissermaßen die Regierung der Studierendenschaft. Rechtsform des AStA ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes. Der Name stammt aus dem frühen 20. Jahrhundert.
Der AStA wird durch ein Studierendenparlament (StuPa) gewählt, das wiederum einmal pro Jahr durch die Studierendenschaft gewählt wird. Die Aufgaben des AStA sind in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt. Im Einzelnen sind das zum Beispiel die Verhandlungen um das Semesterticket, die hochschulpolitische Interessenvertretung der Studierenden, das Angebot von Dienstleistungen.
Die Tatsache, dass einige ASten ein allgemeinpolitisches Mandat (also die politische Beschäftigung mit Themen, die nicht direkt mit Studienangelegenheiten zu tun haben) beanspruchen, ist immer wieder Streitpunkt zwischen ASten, Länderregierungen und auch innerhalb der Studierendenschaften. Schon verschiedene Male wurden den Asten gerichtlich verboten sich allgemeinpolitisch zu äußern oder für allgemeinpolitische Betätigung Geld auszugeben, da sich der AStA aus Pflichtbeiträgen der Studierenden finanziert.
Angesichts niedriger Wahlbeteiligungen bei den Wahlen zum Studierendenparlament (10 - 20 Prozent, selten über 20 Prozent) gibt es häufig Befürchtungen, kleine, aber gut organisierte Gruppen könnten Einzug in die Studierendenvertretung halten und sich an den Beiträgen der Studierenden bereichern. In der Regel unterliegt jedoch die Haushaltsführung der Studierendenvertretung mehrfacher Kontrolle: durch interne Kontrollgremien der Studierendenschaft (also unter Beteiligung der jeweiligen Opposition), durch die Hochschule und durch staatliche Rechnungsprüfung. Angebliche Skandale um rechtswidrigen Umgang mit den Mitteln der Studierendenvertretung durch ASten bezogen sich in der Vergangenheit auch eher auf Misswirtschaft im Zusammenhang mit selbst getragenen Betrieben als auf die Umleitung von Geldern in Schwarze Kassen oder ähnliches. Allerdings wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass die oftmals linken Asten ihre Mittel recht einseitig einsetzen.
Situation in den deutschen Bundesländern
In Baden-Württemberg werden die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat plus deren StellvertreterInnen (Anzahl variiert - zusammen maximal 16 Studierende) als AStA bezeichnet; hierbei handelt es sich nicht um ein Gremium einer verfassten Studierendenschaft im Sinne von hochschulpolitischer Partizipation. Der AStA ist ein Unterausschuss des Senates, der daher keine Satzungsautonomie und keine Finanzhoheit hat. Der AStA verfügt zwar über ein eigenes Budget, kann über dieses jedoch nicht eigenständig verfügen. Die Geschäftsordnung des AStA wird im Senat entschieden. An vielen Universitäten in Baden-Württemberg gibt es daher einen so genannten UStA (Unabhängiger Studierendenausschuss) bzw. u-asta (unabhängiger AStA) im Rahmen einer Unabhängigen Studierendenschaft. Zum Teil (bspw. Universität Karlsruhe) werden eigene, unabhängige Wahlen für ein StuPa wie in den anderen Bundesländern organisiert.
In Bayern, in dem es ebenfalls keine verfasste Studierendenschaft gibt, bezeichnen sich manche hochschulpolitische Listen als AStA. Wie etwa die Liste AStA und Fachschaften an der LMU in München. Diese versuchen das Verbot der verfassten Studierendenschaft mit Hilfe eines sogenannten Parallelmodells zu umgehen,was gelegentlich zu juristischen Auseinandersetzungen führt.
Eine Ausnahme hierzu bildet die Technische Universität München, an der aufgrund einer Experimentierklausel im Hochschulgesetz ein offizieller AStA existiert, der jedoch nach wie vor kein Gremium einer verfassten Studierendenschaft ist.
In Ostdeutschland gibt es an vielen Hochschulen keine ASten, jedoch haben die Studierenden dort durch den Studentenrat (StuRa) der jeweiligen Hochschule/Universität ein eigenes Modell.
In Hessen wurden durch die CDU-Regierung massive Einschnitte in die Rechte des AStA vorgenommen. So wird ein Großteil der beschlossenen Semesterbeiträge der Studierenden nicht erhoben werden dürfen, wenn die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament unterhalb einer Hürde von 25 Prozent bleibt. Der Senat der Hochschulen, in denen Professoren und Professorinnen über die absolute Mehrheit verfügen, kann für die eigene Hochschule die Aufgaben der Studierendenschaft neu regeln. Pläne des RCDS Hessen zur Umwandlung des AStA in eine von der Hochschulleitung und dem Senat abhängigen Abteilung des Senats sind in dem neuen Hessischen Hochschulgesetz nicht direkt aufgenommen worden.
Dachverband
Viele dieser Studierendenvertretungen sind Mitglied im freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), einem deutschen studentischen Dachverband.
