Allgemeingültigkeit
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Zu den Kriterien der Unterscheidung der Bereiche der Allgemeingültigkeit
Dabei muß strikt unterschieden werden:
- 1. für welchen Objektbereich die Allgemeingültigkeit behauptet wird (Logik/Mathematik; Natur-, gesellschaftliche Gesetzmäßigkeiten); Für den strengen Begriff der Allgemeingültigkeit in der Logik, siehe Allgemeingültigkeit (Logik).
- 2. ob unter Allgemeingültigkeit die Gültigkeit einer Aussage oder Theorie für alle möglichen Fälle in bezug auf jeden Gegenstand eines bestimmten Gegenstandsbereichs verstanden wird: als interobjektive Allgemeingültigkeit
- 3. ob unter Allgemeingeültigkeit die Gültigkeit einer Aussage oder Theorie für alle Menschen, unabhängig von den konkret-historischen Bedingungen gefaßt wird: als intersubjektive Allgemeingültigkeit. Letzteres Verständnis schließt auch außerwissenschaftliche idealistische Postulate - beispielsweise den kategorischen Imperativ von Immanuel Kant - in den Begriff der Allgemeingültigkeit ein.
Zur Herausbildung der Methoden zur Allgemeingültigkeit
In der Geschichte der Philosophie hat das Problem der Allgemeingültigkeit von Erkenntnissen einen zentralen Platz, vor allem in der Erkenntnistheorie und der Methodologie, eingenommen. Die klassische Philosophie begann mit der Frage nach der methodischen Begründung der Allgemeingültigkeit. Während Francis Bacon die induktive Methode vorzog, orientierte sich Rene Descartes auf die deduktive. Während David Hume später konstatierte, dass die empirische Erfahrung keine strenge Allgmeingültigkeit ergäbe, war es Resultat der französischen Aufklärung, dass aus dem reinen Denken nichts über die Natur auszumachen sei.
Zur Problemstellung bei Kant unter der Feststellung vorhandener allgemeingültiger Erkenntnisse
Angesichts dessen, stellte Kant, unter vorausgesetzter Existenz allgemeingültiger Erkenntnisse, die Frage, wie sie möglich seien. Kant stand, im Ergebnis der erkenntnistheoretischen Bemühungen seiner Vorgänger, vor dem Problem, dass die Menschen sehr wohl allgemeingültige Erkenntnisse besitzen, aber zugleich feststellen, dass weder der Verstand der Natur etwas vorschreiben, noch umgekehrt, die Natur dem Verstande Vorschriften geben könne. Aus dieser Situation zog Kant agnostizistische Konsequenzen (siehe Kantianismus) .
Zum Kriterium der Allgemeingültigkeit in der materialistischen Dialektik
Im Rahmen der materialistischen Dialektik wird zum erkenntnistheoretischen Problem der Allgemeingültigkeit von der These ausgegangen, dass es ein notwendiges und hinreichendes Kriterium für die Allgemeingültigkeit im Erkenntnisprozess gibt. Diese These besagt:
- Die Gültigkeit einer naturwissenschaftlichen Aussage oder Theorie erweist sich im Prozess der Reproduktion und Produktion der objektiven Existenzbedingungen der Gesellschaft, also unter den Bedingungen der gesellschaftlichen Tätigkeiten und der Analyse des wechselseitigen Zusammenhangs von theoretischer und praktischer Tätigkeit
Dieses Kriterium ermöglicht eine unabhängig von subjektiven Vorstellungen vorgenommene Prüfung objektiver Erkenntnisinhalte.
Aber auch die Behauptung der Relativität einer Aussage und Theorie kann diesem Kriterium unterworfen werden:
Die Allgemeingültigkeit deduktiver mathematisierter naturwissenschaftlicher Theorien gilt nur innerhalb des logischen Theorierahmens selbst; im Erkenntnisprozess stellt aber jede Theorie nur eine relative Wahrheit auf dem - unendlichen - Weg zur absolut angenommenen Wahrheit dar. Die Einsicht in die Gesetzmäßigkeiten der Natur erreicht der Mensch demnach im Einwirken auf die Natur unter der Bedingung, dass der Mensch in diesem Wirken den Naturgesetzen und den gesellschaftlichen Notwendigkeiten entsprechend handelt und der Mensch sich selber gegenüber der "blinden Natur" erhält.
