Altersdiskriminierung
Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet die soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Lebensalters. Die Betroffenen werden daran gehindert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
In der europäischen Charta der Menschenrechte ist das Verbot von Altersdiskriminierung enthalten.
"Der in der Diskriminierung zum Ausdruck kommende Bruch zwischen sozialem Leitbild und sozialer Wirklichkeit liegt in der Einstellung zu den sozialen Kategorien begründet, an Hand derer die Ungleichbehandlung vorgenommen wird.
Ist diese Einstellung rational kontrolliert, liegt meist eine soziale Konfliktsituation vor, und die Diskriminierung ist ein Herrschafts-oder Kampfmittel, gerichtet aud Unterdrückung bzw. Ausbeutung.
Ist sie mehr emotional begründet, entsteht sie meist aus persönlichen Konflikten, wobei ihre ein soziales Vorurteil zugrunde liegt." W. Berndorf, Soziologisches Wörterbuch.
Das Grundgesetz kennt kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot wegen des Alters. Jedoch wird im allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3, Absatz 1, generell die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz als Grundrecht festgeschrieben.
Trotzdem wird das Lebensalter hierzulande nicht als biologische, sondern als soziale Eigenschaft betrachtet, die über die Zuteilung von Chancen entscheidet. Das gilt für den Arbeitsmarkt, der Altersgrenzen von der Stellenausschreibung bis zur Weiterbildung, Beförderung und Entlassung etabliert hat. Das gilt ebenso für die Möglichkeit der Bürger, Waren und Dienstleistungen kaufen zu können. So wird das Alter beim Abschluß und der Prämienhöhe von Lebens-, Kranken- und Reiserücktrittsversicherungen eine wesentliche Rolle. Das Alter ist wichtiger Faktor bei der Vergabe von Krediten oder Hypotheken durch Geldinstitute.
Augenfällig ist die Tendenz der gesetzlichen Krankenversicherung - zumindest in Großbritannien, Altersgrenzen für bestimmte Behandlungen festzulegen, und dadurch bestimmte Altersggruppen von Behandlungen auszuschließen.
Auch in Pflege- und Altenheimen zeigt sich Altersdiskriminierung. Laut Bericht des Sozialverbands Deutschland, sterben in den Altenheimen in Deutschland mindestens 10.000 Menschen im Jahr vorzeitig aufgrund von Vernachlässigung und Mangelversorgung (teilweise an Unterernährung). (s. Süddeutsche Zeitung, 28.08.04, Seite 6, "Versorgungsnotstand in Altenheimen")
Siehe auch: Europäische Menschenrechtskonvention
Weblinks
- Büro gegen Altersdiskriminierung e.V.
- Text der Europäische Menschenrechtskonvention (bei wikisource)
