Altersrente

Unter einer Altersrente versteht man eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist.

Nach den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten

Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 ([[Bundesgesetzblatt|BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter besttimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:

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See also: Altersrente, Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Deutsche Rentenversicherung, Entgeltpunkte, Erwerbsminderungsrente