Altersrente
Unter einer Altersrente versteht man eine Rente, deren Bezug u.a. vom Erreichen einer festgelegten Altersgrenze abhängig ist.
Nach den Vorschriften des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) sind Altersrenten
- die Regelaltersrente,
- Altersrenten für langjährig Versicherte,
- Altersrenten für schwerbehinderte Menschen und
- Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute.
Durch das Rentenreformgesetz 1999 vom 16. Dezember 1997 ([[Bundesgesetzblatt|BGBl. I S. 2998) wurden ab 1. Januar 2000 folgende Altersrenten nur noch unter besttimmten persönlichen Voraussetzungen (Bestandsschutz) gewährleistet:
- Altersrenten für Frauen und
- Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.
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