Altersvorsorge
Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des Lebensstandards bestreiten zu können.
Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).
Die Altersvorsorge setzt sich aus den so genannten "drei Säulen" zusammen:
- Erste Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens): Umlageverfahren. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV) und die Beamtenversorgung.
- Zweite Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
- Dritte Säule: Private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital mit späteren Verzehr): Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Lebensversicherung
| Inhaltsverzeichnis |
Privatvorsorge
Die Privatvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die erwirtschafteten Erträge können entweder als Rente verbraucht oder als Einmalbetrag an den Versicherten ausbezahlt werden. In letzterem Fall bleibt das sog. Langlebigkeitsrisiko, d.h. das Risiko in hohem Alter das Geld verbraucht zu haben. Aktienfonds-Sparpläne haben zwar höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken. Sie machen Altersvorsorge weniger planbar als z.B. mit einer privaten Rentenversicherung.
Betriebliche Altersvorsorge
Einzahlung des Arbeitgebers in ein privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Gehalt - so genannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) - so genannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung) genannt.
Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt.
Es stehen fünf sog. Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils unterschiedlichen steuerlichen bzw. arbeitsrechtlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die Auszahlungsphase (Rentenzeit).
Gesetzliche Vorsorge
Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie basiert auf dem Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog. Anwartschaft).
Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (sog. Generationenvertrag). Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt.
Die regelmäßig beschlossenen Kürzungen bei der gesetzlichen Rente machen es insbesondere für die derzeit im Berufsleben Stehenden erforderlich, eine Eigenvorsorge (privat oder betrieblich) aufzubauen.
