Amtsgeheimnis

Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer Behörde beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht. Die Verletzung der Schweigepflicht kann dienstrechliche (Disziplinarverfahren), arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In vielen Ländern wurden in jüngerer Zeit Informationsfreiheitsgesetze eingeführt oder werden solche geplant. Ein solches Gesetz gewährt den Bürgern ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen, doch findet dieses Recht im Amtsgeheimnis weiterhin seine Grenze.

Siehe auch: Verschlusssache, Informationsfreiheit, Transparency International, Verwaltungsethik, Sozialgeheimnis

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Amtsgeheimnis, Arbeitsrecht, Behörde, Disziplinarverfahren, Geheimnis, Informationsfreiheit, Informationsfreiheitsgesetz, Schweigepflicht, Sozialgeheimnis