Amtstracht
Eine Amtstracht ist die Berufskleidung einer herausgehobenen Gruppe von Bediensteten im Öffentlichen Dienst; Sie repräsentiert einen Beruf, meistens ein Amt, oder eine Stellung in einem Beruf. Der Unterschied zu Uniformträgern besteht darin, daß Träger von Amtstrachten keine Vollzugsaufgaben oder technische Aufgaben verrichten und der Schnitt der Kleidung nicht uniformmäßig, sondern feierlich-repräsentativ ausgestaltet ist.
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Vertreter von Religionsgemeinschaften
Vertreter des Christentums
Priester tragen ein Ornat → Liturgisches Gewand. Pastoren tragen Talare (die aber kein Liturgisches Gewand im eigentlichen Sinne sind) jeweils ggfs. mit Kopfbedeckung. Mönche tragen eine Mönchskutte mit Halskette, Leibkordel und Kapuze. Schwestern tragen eine Schwesterntracht mit weißer Haube. Ministranten tragen eine Ministrantenkleidung.
Vertreter des Buddhismus
Diese Mönche tragen eine Mönchskutte in Überwurfmanier ohne Kordel und Kopfbedeckung.
Vertreter der Öffentlichen Verwaltung
Standesbeamte bei der Hochzeitszeremonie
Justiz
(nur während Gerichtsverhandlungen) Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Protokollführer tragen während der Verhandlungen Roben. Die von den Juristen zu tragende Amtstracht ist in den einzelnen Bundesländern durch Landesverordnungen geregelt. In Deutschland können Anwälte vom Verfahren ausgeschlossen werden, wenn sie keine Robe tragen (Kleinknecht/Meyer-Goßner: StPO § 176 GVG Rn. 11). Es hat sich jedoch in manchen Gerichtsbezirken eingebürgert, daß Anwälte in erstinstanzlichen Zivilprozessen vor dem Amtsgericht meist keine Robe mehr tragen.
Auch in Österreich werden Roben getragen, nicht hingegen in der Schweiz. In Großbritannien ist es noch üblich, daß zur Robe Perücken mit Locken getragen werden. In Rußland tragen Staatsanwälte Uniformen.
Hochschule
Bestimmtes Hochschulpersonal wie z.B. Dekane tragen bei festlichen Anlässen Talare. Bis in die 1970er Jahre trugen auch Professoren Talare, jedoch nur zu entsprechenden Anlässen.
