Anerkannte Regeln der Technik

Der juristische Begriff der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen und spielt insbesondere im Werkvertragsrecht und Baurecht eine Rolle.

Man versteht darunter alle auf Erkenntnissen und Erfahrungen beruhenden geschriebenen und ungeschriebenen Regeln der Technik, deren Befolgung beachtet werden muss und die in zugehörigen Fachkreisen bekannt sind. Sie werden als richtig anerkannt, beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen und haben sich in der Praxis bewährt. Sie finden sich zum Beispiel in technischen Regelwerken, wie den Normen oder fachlichen Richtlinien.

In Teilen des Baurechts (Bauordnungen der Länder), aber auch der Sicherheitstechnik (z.B. § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bundesberggesetz), sind die anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Stellt ein Spezialgesetz hörere Anforderungen (z.B. Immissionsschutzrecht bzw. Störfallrecht versus Baurecht), so sind in der Regel die höheren Anforderungen zu beachten.

Die dritte Stufe der Leistungsskala ist mit dem Stand von Wissenschaft und Technik erreicht. Damit werden technische Spitzenleistungen umschrieben, die wissenschaftlich gesichert sind.

Siehe auch: Stand der Technik

See also: Anerkannte Regeln der Technik, Baurecht, Norm, Praxis, Stand der Technik, Technik, Werkvertrag, Wissenschaftlich