Angebot

Unter Angebot versteht man die Waren und Dienstleistungen, die auf dem Markt zur Verfügung stehen. Der Begriff kann im Detail verschiedene Bedeutungen haben:

Inhaltsverzeichnis

Angebot als Gesamtheit

Zum Gesamtangebot an Gütern oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Nachfrage siehe den Begriff des Angebots in den Wirtschaftswissenschaften.

Sonderangebote

Sonderangebote können als Folge besonderer Situationen wie auch als spezielle Marketingmaßnahme erfolgen.

Als Folge besonderer Situationen können Waren und Dienstleistungen für den Kunden zu besonders günstigen Konditionen z. B. in den folgenden Fällen angeboten werden:

Als Marketingmaßnahme werden Angebote häufig erstellt, um Kunden in den Laden zu locken. Im Rahmen einer Mischkalkulation werden die Gewinne dann mit anderen, nicht reduzierten Waren gemacht. Auch können durch besondere Angebote neue Waren in den Markt gebracht werden ("Eröffnungsangebote", "Markteinführungsangebote" etc.).

Individuelle Angebote

Die Angebotserstellung erfolgt, damit der potentielle Kunde verbindliche Angaben hat, was die Waren bzw. Dienstleistungen kosten. Dies können einfache unterschriebene Preisblätter sein, aber auch hochkomplexe Angebote, die sich über mehrere Bundesordner erstrecken.

Zur Angebotserstellung gehören insbesondere

Im Projektgeschäft ist die Angebotserstellung eine wichtige Aufgabe, die über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden kann. Die Erstellung von Projektangeboten kann u. U. mehrere hunderttausend Euro kosten (inkl. Personalkosten). In der Baubranche sind Angebote meist standardisiert; hier wird das Standardleistungsbuch (STLB-Bau) benutzt, wodurch eine weitgehend streitfreie Vereinbarung über die Leistungen und die Preise ermöglicht werdem soll.

Im Bereich öffentlicher Aufträge werden Angebote im Rahmen von Ausschreibungen erstellt. Das Vergaberecht unterscheidet dabei nach mehreren Kriterien, so z. B. nach Bauleistungen bzw. anderen Leistungen sowie nach Projektgröße.

Es kommt vor, dass für die Erstellung von individuellen Angeboten eine Erstellungsgebühr verlangt wird, die meist mit dem Auftrag verrechnet wird, wenn er erteilt wird. In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich; bei öffentlichen Aufträgen ist die Erstattung von Angebotserstellungskosten normalerweise ausgeschlossen.

Je komplexer die Angebotserstellung, desto wichtiger ist eine geeignete Projektselektion, um die Kosten für die Angebotserstellung zu senken. Sind die Angebotserstellungskosten jedoch gering im Vergleich zum möglichen Umsatz, spielt dies keine Rolle. Die Angebotserstellungskosten können in einfachen Fällen weniger als ein Promille des potentiellen Umsatzes betragen. In komplexen Projekten kann die Angebotserstellung mehrere Prozent des möglichen Umsatzes kosten.

Angebot im rechtlichen Sinne

Unter Angebot im rechtlichen Sinne versteht man gemäß § 145 BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen Annahme abhängig ist. Das Angebot muss also die essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten.
Zu unterscheiden vom Angebot ist die invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).

See also: Angebot, Angebot (Ökonomie), Annahme (Recht), Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Ausschreibung, Bürgerliches Gesetzbuch, Dienstleistung, Essentialia negotii, Invitatio ad offerendum, Kostenvoranschlag