Anlage
Der Ausdruck Anlage bezeichnet Dinge aus sehr unterschiedlichen Bereichen:
- im juristischen Schriftverkehr Kommentare
- bei manchen Energieversorgungsunternehmen, wie der EnBW AG Bezeichnung für eine Hochspannungsleitung
- im allgemeinen Schriftverkehr einem Schriftstück Beigefügtes
- in der Technik ein Komplex aus Geräten, zum Beispiel verfahrenstechnische Anlage, Elektroanlage oder Telefonanlage, siehe Anlage (Technik)
- in Architektur, Städtebau und Gartenbau ein geplantes und gestaltetes Areal
- im Finanzwesen die Geldanlage
- in der Medizin und der Psychologie die Veranlagung oder die Erbanlage
- in der Entwicklungsbiologie das Anlegen von Organen
- umgangssprachlich für Stereoanlage
Die mittelhochdeutsche Bedeutung lautet: Anliegen, Bitte, aber auch: Hinterhalt
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