Annahme (Recht)
Durch die Annahme eines Angebots wird ein Vertrag begründet. Wie das Angebot, stellt auch dessen Annahme eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Soweit nicht für bestimmte Rechtsgeschäfte eine Form durch Vertrag oder Gesetz vorgeschrieben ist, kann die Annahme formlos, auch durch konkludentes Verhalten erklärt werden.
Die Annahme eines Angebots unter veränderten Bedingungen stellt regelmäßig keine Annahme, sondern eine Ablehnung des Angebots unter gleichzeitiger Unterbreitung eines neuerlichen Angebots dar.
Die Anfechtung der Annahmeerklärung erfolgt nach den allgemeinen Regeln. Bezeichnen Angebot und Annahme nur scheinbar denselben Gegenstand, liegt ein sogenannter Dissens vor, der entweder durch ergänzende Vertragsauslegung aufgelöst werden muß, oder zur Nichtigkeit des Vertragsverhältnisses führt.
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