Anschaffungskosten

Die Anschaffungskosten sind ein Begriff aus dem betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Es handelt sich dabei um die Kosten, die bei der Anschaffung, d.h. beim Kauf einer Maschine, eines Fahrzeugs, einer Immobilie oder von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung anfallen. Dazu zählt nicht nur der Netto-Kaufbetrag, sondern auch sog. Anschaffungsnebenkosten wie etwa eventuell anfallende Frachtkosten, Zoll und Verpackungskosten sowie ggfs. weitere Aufwendungen, um den erworbenen Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, wobei diese Aufwendungen einzeln zurechenbar sein müssen.

Etwaige Nachlässe wie Skonto, Boni oder aufgrund von Mängelrügen gewährte Preisnachlässe verringern die Anschaffungskosten.

Nachträgliche Anschaffungskosten liegen auch vor, wenn ein Wirtschaftsgut durch Instandhaltung, Umbau usw. dergestalt verändert wird, so dass sich eine Erweiterung, eine wesentliche Verbesserung oder eine Änderung des Nutzungszweckes ergibt. Anschaffungsnahe Instandhaltungsaufwendungen bei Gebäuden stellen regelmäßig Anschaffungskosten dar. Ebenso zählt der Kaufpreis eines zum Abriß bestimmten Gebäudes regelmäßig zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten des Gebäudes, das an Stelle dessen errichtet wird.


In der Finanzbuchhaltung ist die genaue Ermittlung der Anschaffungskosten die Basis für spätere Abschreibungen.

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