Anselm von Feuerbach
Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena; † 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Er gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre, der psychologischen Abschreckungstheorie und ist Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuch von 1813. Bekannt geworden ist Anselm von Feuerbach auch als Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser, über den er 1832 das Buch "Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen" veröffentlichte.
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Leben
Paul Johann Anselm Feuerbach wurde am 14. November 1775 in Hainichen bei Jena geboren.
In Frankfurt am Main, wo sein Vater Advokat war, wurde er erzogen und studierte seit 1792 in Jena Philosophie, dann die Rechte und habilitierte sich, nachdem er durch seine Untersuchung über das Verbrechen des Hochverrats (Erfurt 1798) ehrenvoll in die Reihe der Kriminalisten getreten war, dort als Privatdozent.
1801 erhielt er in Jena eine außerordentliche Professur der Rechte, womit der Eintritt in den dortigen Schöppenstuhl verbunden war, und bald darauf die ordentliche Professur des Lehnrechts.
1802 folgte er einem Ruf nach Kiel, 1804 nach Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayrischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten, infolgedessen er 1805 als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt wurde. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Missbräuche in der bayrischen Kriminaljustiz.
Die wesentlichste Verbesserung der Rechtspflege begründete das von ihm entworfene neue Strafgesetzbuch für das Königreich Bayern (München 1813), das mit einigen Änderungen am 16. Mai 1813 die königliche Genehmigung empfing, in Sachsen-Weimar-Eisenach, Württemberg and anderen Staaten bei der Bearbeitung neuer Landesgesetzbücher zu Grunde gelegt, in Oldenburg als Gesetzbuch angenommen und auch ins Schwedische übersetzt wurde.
Gleichzeitig arbeitete er seit 1807 auf königlichen Befehl den Code Napoleon in ein bürgerliches Gesetzbuch für Bayern um, das 1808 und 1809 teilweise im Druck erschien, aber nicht in Wirksamkeit getreten ist.
Die ihm 1812 zugewiesene Redaktion des Codex Maximilianeus besorgte er gemeinschaftlich mit dem Freiherrn v. Aretin und dem Staatsrat v. Gönner.
Bei der Wiederherstellung der deutschen Unabhängigkeit drückte Feuerbach seinen Nationalsinn durch mehrere Schriften aus, unter anderem durch die Über deutsche Freiheit und Vertretung deutscher Völker durch Landstände (Leipzig 1814). 1814 wurde er zum zweiten Präsidenten des Appellationsgerichts in Bamberg, 1817 zum ersten Präsidenten des Appellationsgerichts für den Rezatkreis in Ansbach, 1821 zum Wirklichen Staatsrat befördert, nachdem er bereits früher (1808) geadelt worden war.
Auf einer Reise nach dem Schwalbacher Bad starb er am 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main.
Feuerbach hinterließ fünf Söhne, die sich sämtlich durch schriftstellerische Tätigkeit verschiedener Richtungen ausgezeichnet haben:
- Joseph Anselm Feuerbach (1798-1851) war Archäologe und Philologe
- Karl Wilhelm Feuerbach (1800-1834) war Mathematiker
- Eduard August Feuerbach (1803-1843) war Rechtsgelehrter
- Ludwig Andreas Feuerbach (1804-1872) war Philosoph
- Friedrich Feuerbach (1806-1880) Philologe und Philosoph
Der Maler Anselm Feuerbach (1829-1880) war sein Enkel.
Wirken
Feuerbachs erste schriftstellerische Versuche, philosophische Abhandlungen, sind in Meißners Zeitschrift Apollo und in Niethammers Philosophischem Journal von 1795 enthalten. Sein erstes selbständiges Werk: Über die einzig möglichen Beweisgründe gegen das Dasein und die Gültigkeit der natürlichen Rechte (Leipzig und Gera 1795), war gegen Rehberg gerichtet. Noch größeren Beifall fanden seine Werke: Kritik des natürlichen Rechts (Altona 1796); Anti-Hobbes, oder über die Grenzen der bürgerlichen Gewalt und das Zwangsrecht der Unterthanen gegen ihre Oberherren (Gießen 1798); Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts (Erfurt 1799 und Chemnitz 1800, 2 Tle.), worin er, wie schon in der Schrift Über die Strafe als Sicherungsmittel vor künftigen Beleidigungen des Verbrechers (das. 1799) und in der von ihm mit Grolman und v. Almendingen herausgegebenen Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (Göttingen 1800 und Gießen 1803, Bd. 2 u. 3), im Gegensatz zur Kantschen Theorie von der Strafe, als Zweck der Strafe die Abschreckung bezeichnete.
In seinem "Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland geltenden peinlichen Rechts" (Gießen 1801) legte von Feuerbach dar, dass nicht erst die Strafvollstreckung, sondern bereits die Strafandrohung davor abschreckt, Straftaten zu begehen (Abschreckungstheorie oder Feuerbachsche Theorie). Sein Postulat "nulla poena sine lege" ("keine Strafe ohne Gesetz") ist zum Kern des Rechtsstaats geworden. Dies bedeutet:
- Gesetze müssen allgemein bekannt sein
- Tatbestände müssen klar formuliert sein
- Die Unrechtsfolgen müssen von vornherein feststehen
Seinen Zivilistischen Versuchen (Gießen 1803, 1. Teil) folgte eine ausführliche Kritik des Kleinschrodschen Entwurfs zu einem peinlichen Gesetzbuch für die kurpfalzbayrischen Staaten (Gießen 1804, 3 Bde.). Durch seine Sammlung Merkwürdige Kriminalrechtsfälle (Gießen 1808 und 1811, 2 Bde.; 3. Aufl., Gießen 1839) wurde zuerst einer tieferen psychologischen Behandlung solcher Fälle Bahn gebrochen. Kleinere Schriften aus dieser Periode sind: Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnis zur positiven Rechtswissenschaft (Landshut 1804); Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft (München 1810); Themis, oder Beiträge zur Gesetzgebung (Landshut 1812).
An seine Betrachtungen über die Geschwornengerichte (Landshut 1813) schlossen sich die Erklärung über meine angeblich geänderte Überzeugung in Ansehung der Geschwornengerichte (Jena 1819) und Über Öffentlichkeit und Mündlichkeit der gerichtlichen Verhandlungen (Gießen 1821) sowie als zweiter Band hierzu die Schrift Über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren Frankreichs (Gießen 1825).
Später lieferte er noch die Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen (Gießen 1828-1829, 2 Bde.; 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1849) und Kleine Schriften vermischten Inhalts (Nürnberg 1833, 2 Abtlgn.).
Endlich ist von ihm zu erwähnen: Kaspar Hauser, Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen (Ansbach 1832).
In seinen Mußestunden beschäftigte er sich mit einer metrischen Übersetzung und einem Kommentar des indischen Gedichts Gita Govinda.
Von hohem Interesse ist das von seinem Sohn Ludwig bearbeitete Leben und Wirken A. v. Feuerbachs (Leipzig 1852, 2 Bde.).
Literatur
- Ludwig Feuerbach Leben und Wirken A. v. Feuerbachs, Leipzig, 1852, 2 Bde.
Weblinks
- Oliver Rosbach: Strafrecht und Gesellschaft bei Anselm von Feuerbach, in forum historiae iuris, Erste europäische Internetzeitschrift für Rechtsgeschichte 2000
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| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Feuerbach, Paul Johann Anselm Ritter von |
| ALTERNATIVNAMEN | |
| KURZBESCHREIBUNG | Rechtsgelehrter, Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre |
| GEBURTSDATUM | 14. November 1775 |
| GEBURTSORT | Hainichen bei Jena |
| STERBEDATUM | 29. Mai 1833 |
| STERBEORT | Frankfurt am Main |
