Anton Friedrich Justus Thibaut
Anton Friedrich Justus Thibaut (* 4. Januar 1772 in Hameln, † 28. März 1840 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Leben
Nach dem Studium in Göttingen, Kiel und Königsberg und kurzer Tätigkeit in Jena wurde er 1805 als Professor für römisches Recht nach Heidelberg berufen. Hauptgegenstand seiner wissenschaftlichen Tätigkeit waren die Pandekten, die er von der römischen Gesetzeslage zu einem wissenschaftlichen juristischen System fortzuentwickeln trachtete. Im wissenschaftlichen Disput über die Frage, ob es sich empfehle, das Zivilrecht in Deutschland zu kodifizieren, also in einem Gesetzbuch zusammenzufassen und zu regeln, - dem sogenannten Kodifikationsstreit - stand er mit seiner befürwortenden Ansicht im Widerspruch zu der Auffassung Savignys, der seine Zeit als noch nicht zur Schaffung eines solchen Gesetzbuches fähig erachtete und stattdessen für ein organisches Voranschreiten der Rechtswissenschaft plädierte (in: "Vom Beruf unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft", 1814). Thibaut wurde in seiner Auffassung von seinem Freund und Greifswalder Professor der Rechte Friedrich Wilhelm von Tigerström unterstützt. Thibaut war badischer Geheimer Staatsrat und Ehrenbürger Heidelbergs.
Werke
- System des Pandektenrechts, 1803
- Über die Notwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Rechts für Deutschland, 1814
- Über Reinheit der Tonkunst", 1824
Thibaut, Anton Friedrich Justus Thibaut, Anton Friedrich Justus Thibaut, Anton Friedrich Justus Thibaut, Anton Friedrich Justus Thibaut, Anton Friedrich Justus
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Thibaut, Anton Friedrich Justus |
| ALTERNATIVNAMEN | |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtswissenschaftler |
| GEBURTSDATUM | 4. Januar 1772 |
| GEBURTSORT | Hameln |
| STERBEDATUM | 28. März 1840 |
| STERBEORT | Heidelberg |
