Apprehension

Die Apprehension ( lat. apprehensio: das Anfassen; das Begreifen, Verstehen) bezeichnet

Immanuel Kant bezeichnet Apprehension in Kritik der reinen Vernunft als "die unmittelbar an den Wahrnehmungen ausgeübte Handlung der Einbildungskraft (des in uns tätigen Vermögens der Synthesis des Mannigfaltigen", die a priori wirkt und die Vorstellung von Raum und Zeit erst erzeugt als Bedingung aller Erfahrungen:

"Jede Anschauung enthält ein Mannigfaltiges in sich, welches doch nicht als ein solches
 vorgestellt werden würde, wenn das Germüt nicht die Zeit in der Folge der Eindrücke
 aufeinander unterschiede: denn als in einem Augenblick enhalten kann jede Vorstellung
 niemals etwas anderes als absolute Einheit sein.
 
Damit nun aus diesem Mannigfaltigen Einheit der Anschauung werde (wie etwa in der 
 Vorstellung des Raumes), so ist erstens das Druchlaufen der Mannigfaltigkeit und dann
 die Zusammenfassung derselben notwendig, welche Handlung ich die Synthesis der
 Apprehension nenne, weil sie geradezu auf die Anschauung gerichtet ist, die zwar ein 
 Mannigfaltiges darbietet, dieses aber als ein solches, und zwar in einer Vorstellung 
 enthalten, niemals ohne eine dabei vorkommende Synsthesis bewirken kann."
 

Wilhelm von Ockham bezeichnet bei der Urteilsbildung das bloße Erfassen als actus apprehensivus, während er im Gegensatz dazu die höher liegende Tätigkeit des Urteils als actus iuducatives auffaßt.

Bei Johannes Buridan wird schon das einfache Erfassen (als simplex apprehensio) des in der Außenwelt bestehenden Wortlauts von Begriffen zum Kriterium der Wahrheit:

Thomas von Aquin trifft in seiner Schrift Summa theologica die Unterscheidung von apprehensio absoluta und apprehensio inquisitiva.

See also: Apprehension, A priori, Einbildungskraft, Gegenstand, Immanuel Kant, Johannes Buridan, Kritik der reinen Vernunft, Latein, Summa theologica, Thomas von Aquin