Approbation
Die Approbation (Bestallung) läßt sich herleiten aus dem Lateinischen "approbatio" (Billigung, Genehmigung) und steht in Zusammenhang mit folgendem:
- die staatliche Genehmigung zur Berufsausübung, die entsprechend den Approbationsordnungen von den zuständigen Landesbehörden der Bundesländer an Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Apotheker und Tierärzte erteilt wird. Für Ärzte kann z.B. die Approbation nur nach erfolgreich abgeschlossenem Studium (12 Semester) und bestandener ärztlicher Prüfung ausgesprochen werden. Die Zahl der erteilten Approbationen entspricht in etwa der Zahl der in einem Kalenderjahr die Berufsausbildung abschließenden Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, die eine Tätigkeit in ihrem Beruf anstreben. Bei Psychologische Psychotherapeuten wird die Approbation durch das Psychotherapeutengesetz geregelt. [1]
- nach dem Kirchenrecht die Bestätigung eines Geistlichen in seinem Amt. Im Mittelalter, vor allem ab dem 12. Jahrhundert, der Anspruch auf Bestätigung der Wahl des Rex Romanorum durch den Papst, was jedoch von den römisch-deutschen Königen, vor allem seit dem 14. Jahrhundert, vehement bestritten wurde. In der Goldenen Bulle von 1356 wurde das Recht der Wahl nur den Kurfürsten zugebilligt.
- die Imprimatur, d.h. die Druckerlaubnis des katholischen Bischofs bzw. Generalvikars.
- in Österreich wird darunter die Annahme einer Dissertation als Voraussetzung zur Promotion verstanden.
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