Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM, auch falsch ABM-Maßnahme) sind vom Arbeitsamt bezuschusste Tätigkeiten, um Arbeitssuchenden bei der Wiedereingliederung in Beschäftigung zu helfen.

Diese zeitlich befristeten Tätigkeiten (wenige Tage bis mehrere Monate) umfassen in der Regel nur qualifikationslose bzw. nur sehr niedrig qualifizerte Jobs. ABM werden hauptsächlich bei den Kommunen und in Vereinen eingesetzt. Nach der Wiedervereinigung wurde die Maßnahme aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit in den strukturschwachen östlichen Bundesländern stark eingesetzt. Ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt blieb bei den darin beschäftigten Langzeitarbeitslosen die seltene Ausnahme, die dazu auch nicht ausreichend ermutigt wurden.

Aus ordnungspolitischer Perspektive besteht die Gefahr, dass durch ABM ein grauer, zweiter Arbeitsmarkt mit riesigen Beschäftigungsgesellschaften entsteht, der nur von staatlichen Subventionen lebt, aber nicht selbständig produktiv ist. Weiterhin könnte ein solcher zweiter Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen unter den realen Kosten anbieten (Dumping), was wiederum Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt die Wettbewerbsgrundlage entzieht.

Mit der Einführung des ALG II und der damit stärker genutzen "Arbeitsgelegenheiten" (so genannte 1-Euro-Jobs) werden die ABM-Mittel zugunsten der günstigeren Jobs weitgehend umgestellt.

Weblinks


Siehe auch:Prekarisierung

See also: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, 1-Euro-Job, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitslosigkeit, Dumping, Kommune, Prekarisierung, Subventionen, Verein