Arbeitsgemeinschaft

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (abgekürzt ARGE oder AG) handelt es sich im Wirtschaftsleben meist um die Kooperation mehrerer Unternehmen zum Zwecke der Durchführung eines gemeinschaftlichen (Bau-)Projekts in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gelegenheitsgesellschaft). In der jüngeren Rechtsprechung wird verschiedentlich die Frage aufgeworfen, in welchen Fällen statt einer GbR eine Offene Handelsgesellschaft vorliegt.

Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Körperschaften

In Deutschland können die Länder und die Kommunen zur Zusammenarbeit auf verschiedensten Gebieten (z.B. Planungskoordination und interkommunale Zusammenarbeit) Arbeitsgemeinschaften bilden.

Arbeitsgemeinschaft nach SGB II

Auch bei der Verwaltung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II), können Arbeitsagenturen und kommunale Träger Arbeitsgemeinschaften nach privatem oder öffentlichem Recht bilden, die als ARGE bezeichnet werden. Rechtgrundlage dazu bildet § 44b SGB II [[1]]. Siehe dazu auch Job-Center.

Arbeitsgemeinschaft in Schulen

An den meisten Schulen in Deutschland werden ebenfalls AGs – Arbeitsgemeinschaften – angeboten, die außerhalb des Unterrichts von Schülern freiwillig besucht werden können. AGs können zu fast allen erdenklichen Themen gegründet werden, traditionell gibt es an den meisten Schulen Arbeitsgemeinschaften für Musik (z. B. Schulchor, Schulband) und Sport (z. B. Leichtathletik). Man unterscheidet AGs, die von Schülern und AGs, die von Lehrern geleitet werden.

An Universitäten werden manche Lehrveranstaltungen als Arbeitsgemeinschaft abgehalten – Abkürzung: AG.



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Arbeitsgemeinschaft, AG, Arbeitsagentur, Arbeitslosengeld II, Bundesland (Deutschland), DDR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Job-Center, Kommune