Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin (Betriebsmedizin) ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich in Forschung, Lehre und Praxis mit den Wechselbeziehungen zwischen vor allem beruflicher Arbeit und Gesundheit befasst, insbesondere auch mit arbeitsbedingten Gesundheitsschäden, Berufskrankheiten, Arbeitsschutz, Unfallschutz sowie versicherungsmedizinischer Begutachtung. Weiters gehört zum Gebiet der Arbeitsmedizin auch die Integration von chronisch Kranken und behinderten Personen in den Arbeitsprozess. Der Arbeits- und Betriebsmediziner übt also mehr eine beratende Funktion aus und ist an sich der klassische Arzt für Prävention.

Die aktuelle Definition des Fachgebietes durch die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin lautet wie folgt:

Die Arbeitsmedizin ist die medizinische, vorwiegend präventiv orientierte Fachdisziplin, die sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Anforderungen, Bedingungen, Organisation der Arbeit einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten andererseits befasst.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

In der Arbeitsmedizinische Vorsorge haben die Berufsgenossenschaften haben eine Reihe von Untersuchungen festgelegt, die in ihren Zuständigkeitsbereichen regelmäßig durch geführt werden müssen.

Weblinks

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