Arbitrage
Arbitrage (von lat. Arbitratus, Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen) bezeichnet den Handel, der Preisunterschiede für gleiche Handlungsalternativen (Marktgegenstände) in verschiedenen Märkten zum Zwecke einer beabsichtigten risikoarmen Gewinnerzielung nutzt. Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an, der Vorteil existiert nur zeitlich begrenzt.
Bei der praktischen Durchführung der Arbitrage kauft der Arbitrageur (meist unter Einsatz hoher Volumina) das billigere Instrument, bei (theoretisch) simultanem Verkauf des teureren Instruments, ohne dass es für ihn dabei zu nennenswerten Nettoausgaben kommt. Jede Arbitrage beruht hierbei auf dem ökonomischen "Gesetz des einheitlichen Preises" ("Law of One Price") (siehe unten), das für gleichwertige Handlungsalternativen gleiche Preise postuliert.
In einer strengeren Definition gilt Arbitrage nur dann als möglich, wenn die Gewinnerzielung nicht nur risikoarm, sondern risikolos, also sicher erfolgen kann. Wenn eine Gewinnerzielung sicher erfolgen kann, muss sie, um sicher zu sein, üblicherweise sofort ("in Null Zeit") erfolgen, da sonst üblicherweise das Risiko besteht, dass sich mit der Zeit die Marktpreise ändern und so das Arbitrage-Kalkül nicht mehr aufgeht.
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Arten der Arbitrage
Im Allgemeinen werden 4 Arten der Arbitrage unterschieden:
- Kulturelle Arbitrage: Kulturbedingte Eigenheiten werden genutzt um Handelsvorteile zu erzielen. Beispielsweise können Produkte mit den Attributen „deutsche Qualität/ Made in Germany“, „Parmaschinken“, „Französische Lebensart“ zu einem höheren Preis verkauft werden. Zum Teil werden die Begriffe rechtlich geschützt.
- Administrative Arbitrage: Rechtliche, institutionelle oder politische Vorteile werden genutzt. Naheliegend sind Steuervorteile oder rechtliche Freiheiten in einem Land.
- Geografische Arbitrage: Geographische Vorteile können weltweit genutzt werden, beispielsweise durch reduzierte Transportkosten. Durch sofortige Kommunikation und minimale Kommunikationskosten werden im Börsengeschäft die Kursunterschiede eines Wertpapiers an verschiedenen Börsen zu Gewinnvorteilen genutzt.
- Ökonomische Arbitrage: Letztendlich sind alle Formen der Arbitrage ökonomischer Natur. Der Begriff wird verwendet um Formen der Arbitrage zu beschreiben, die ihren Ursprung nicht in Kultur, Administration oder Geographie haben. Bekannt sind unterschiedliche Kosten der Arbeit oder des Kapitals. So werden arbeitsintensive Produktionsprozesse in Länder mit niedrigen Lohnkosten verlegt (Textilindustrie). Dies ist seit einigen Jahren auch bei hochqualifizierten Arbeitsplätzen zu beobachten (Outsourcing im IT-Bereich).
Arbitrage und ihre ökonomischen Auswirkungen
Der österreichische Wirtschaftswissenschaftler Joseph Schumpeter schuf den Begriff des wenig innovativen Arbitrage-Unternehmers, der im Gegensatz zum innovativen schöpferischen Unternehmer nichts neues schaffe. Die Möglichkeit des Erlangens von individuellem Wohlstand über die Ausnutzung von Preisdifferenzen binde volkswirtschaftliche Kräfte, die andernfalls in die innovative Neukombination von Produktionsfaktoren fließen würden.
Arbitragefreiheit
Unter der Arbitragefreiheit wird das Fehlen jeder Möglichkeit zur (ökonomischen) Arbitrage verstanden. Diese Begriff wurde insbesondere für die Finanzmärkte geprägt. Durch den internationalen, elektronischen Handel an diesen Märkten und die schnelle, weltweite Verbreitung von neuen Informationen passen die Marktteilnehmer die Preise ihrer Produkte so schnell an, das Arbitragemöglichkeiten in der Regel nur für sehr kurze Zeiträume bestehen. Meist sind jedoch die Transaktionskosten höher als die durch Arbitrage erzielbaren Gewinne. Die Arbitragefreiheit ist eine der Grundannahmen der Finanzmathematik.
Eigenschaften
- Jeder vollkommene Kapitalmarkt ist (per Definion) arbitragefrei.
- Gesetz des Einheitspreises:
- Satz: Für jeden arbitragefreien vollkommenen Kapitalmarkt gilt: Für jeden gehandelten Finanzierungstitel f gibt es nur einen Preis
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- Beweisskizze: Würde es mindestens zwei verschiedene Preise für das selbe Gut geben, so könnte ein Arbitrageur das Gut zum billigen Preis einkaufen und gleichzeitig es zum teueren Preis verkaufen. Es wäre also Arbitrage möglich. Aus der Implikationsumkehrung folgt: Ist also keine Arbitrage möglich, so kann es für jedes Gut auf dem selben Markt nicht mehr als einen Preis geben.
- Satz: Für jeden arbitragefreien vollkommenen Kapitalmarkt gilt: Für jeden gehandelten Finanzierungstitel f gibt es nur einen Preis
- Modigliani-Miller-Theorem
- Wertadditivität:
- Satz: Aus dem Gesetz des Einheitspreises folgt: Für zwei Zahlungsströme z0 und z1 gilt:
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- Satz: Aus dem Gesetz des Einheitspreises folgt: Für zwei Zahlungsströme z0 und z1 gilt:
Literatur
Pankaj Ghemawat: The Forgotten Strategy. Harvard Business Review November 2003.
