Architektenkammer

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt eine Architektenkammer auf Länderebene staatliche Aufgaben aus. Sie wird von den Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen verwaltet. Nur Mitglieder der Architektenkammern dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innenarchitekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in führen.

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Kategorie:Berufsrecht der Architekten

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