Architektur (Begriffsklärung)
Architektur steht im allgemeinen für die Auseinandersetzung mit Mensch und gebautem Raum und für die Kunst oder Wissenschaft des planvollen Entwurfs der gebauten menschlichen Umwelt: Architektur
Die Bedeutungen des klassischen Architekturbegriffes stehen
- für die Baukunst, die ästhetische Gestaltung von Bauwerken aller Art
- für bestimmte historische oder zeitgenössische Baustile
- als Titel einer Bau-Typologie (hier auch mit Pluralbildung)
- als Bezeichnung für das Berufsfeld des Architekten
- als Oberbegriff für die Werke der Architekten
- als Bezeichnung für die Wissenschaft vom Bauen.
Im übertragenen Sinne wird der Begriff verwendet für den strukturellen Aufbau einer Sache, wie zum Beispiel
- eines Textes oder eines Vertragswerkes (im Sinn von Strukturierung, Gliederung)
- eines Unternehmens oder einer Organisation, siehe zum Beispiel Politische Architektur Europas
- komplexer Maschinen, siehe zum Beispiel Rechnerarchitektur oder Prozessor-Architektur
- eines Computerprogramms, siehe Softwarearchitektur und Architektur (Informatik).
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