Argumentum
(lat.) argumentum... bezeichnet in der traditionellen Logik eine besondere Art des Beweises.
Es werden folgende Arten unterschieden:
- argumentum ambiguum - eine doppeldeutige, zweischneidige Behauptung, die ein Beweis sein soll
- argumentum a contrario - der Beweis vom entgegengesetzten, vom konträren Urteil her (konträrer Gegensatz)
- argumentum a fortiori - der Beweis, dass die in Frage stehende Behauptung noch sicherer ist als eine bereits mit hinlänglicher Sicherheit bewiesene
- argumentum a posteriori - ein auf die Erfahrung gestützter Beweis
- argumentum a priori - ein Beweis mittels rein logischer, von aller Erfahrung unabhängiger Gründe
- argumentum a tuto - ein Beweis, dass die Annahme der Behauptung, wenn sie schon nicht nützt, so doch jedenfalls nicht schadet
- argumentum ad baculum - ein Beweis, der sich auf irgendwelche Befürchtungen stützt
- argumentum ad hominem - ein auf das Verständnis des Hörers bzw. des Lesers zugeschnittener Beweis; auch: ein Beweis, der sich nicht auf die Behauptung, sondern auf den Menschen richtet, der sie aufstellt oder den sie betrifft
- argumentum ad ignorantiam - ein sich auf die Unkenntnis des Gegeners stützender Beweis
- argumentum ad invidiam - ein unhaltbares Argument, das nur auf Haß und Bosheit beruht
- argumentum ad judicium - ein Beweis durch Berufung auf den gesunden Menschenverstand
- argumentum ad misericordiam - ein Beweis, der sich auf das Mitleid oder ähnliche Gefühle stützt
- argumentum ad populum - eine Beweis durch Argumente, welche die Gefühle der Volksmenge erregen und sie hindern, sich ein leidenschafstloses Urteil zu bilden
- argumentum ad rem - ein Beweis, der sich nicht auf Gefühle, Meinungen u.a., sondern auf die Sache selbst stützt
- argumentum ad verecundiam - ein Beweis unter Berufung auf eine Autorität
- argumentum ad veritatem - ein auf objektiven Gründen beruhender Beweis
- argumentum e consensu gentium - ein Beweis unter Berufung darauf, dass die Behauptung allgemein als wahr anerkannt sei
- argumentum e contrario - ein Beweis durch den Nachweis der Falscheit des Gegenteils
- argumentum ex consesso - ein auf einer bereits als wahr zugestandenen Aussage beruhender Beweis
Zur Kritik an einigen Arten der angeführten Beweise
Eine Analyse dieser verschiedenen Arten von Beweisen (oder scheinbaren Beweisen) vom Standpunkt der Semiotik ergibt, dass die meisten von ihnen in den Bereich der Pragmatik gehören.
Bei der Mehrzahl von ihnen wiederum handelt es sich nicht um Beweise im eigentlichen Sinne, sondern - wie z.B. beim argumentum ad baculum oder beim argumentum ad populum - um rhetorische Kunstgriffe, die zum Teil in betrügerischer Absicht angewendet werden (siehe Fangschluss).
In den Bereich der Syntaktik gehört eindeutig das argumentum a priori, in den Bereich der Semantik bzw. der Sigmatik gehören das argumentum a posteriori, das argumentum ad rem, das argumentum ad veritatem und das argumentum e contarrio.
Kategorie: Philosophie
