Artikel
Ein Artikel (v. lat.: articulus, Abschnitt, Teilchen, dim. v. artus Gelenk, Glied) ist
- in der Publizistik ein Aufsatz, Abhandlung oder Beitrag („ein Artikel für Wikipedia“); wobei der Artikel eine Sonderform des Kommentars darstellt, der sich durch eine tiefer gehende Analyse auszeichnet
- im Usenet ein Posting
- im Rechtswesen ein mit einer Nummer gekennzeichneter Abschnitt eines Gesetzes („Artikel des Grundgesetzes“) oder eines völkerrechtlichen Vertrages, innerhalb dessen es eine weitere Unterteilung in einzelne Paragraphen geben kann (siehe Gesetzesartikel)
- in der Religion, Ideologie ein Abschnitt eines Bekenntnisses, Manifests; ein Glaubenssatz („Artikel des Katechismus“)
- im Handel ein zu verkaufender Warengegenstand
- in der Grammatik eine Wortart, die das Gemeinte zum Hörerwissen in Beziehung setzt und etwa als individuell bekannt („Gib mir mal die Uhr“), generell bekannt („die Sonne“, „der Mensch“) oder aktuell noch unbekannt („Ein Mann betrat die Kneipe“) oder Exemplar einer Art („Ein Fisch hat Kiemen“) markiert. Grammatisch können im Deutschen Kasus, Genus und Numerus am Artikel angezeigt sein („die Frau“, „der Mann“). Siehe Artikel (Wortart).
Siehe auch: Artikelbrief, Artikelgesetz
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