Artikel-29-Datenschutzgruppe

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist das unabhängige Beratungsgremium der Europäischen Gemeinschaft in Fragen des Datenschutzes.

Die Gruppe wurde durch Artikel 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie vom 24. Oktober 1995 eingesetzt. Ihre amtliche Bezeichnung lautet Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Aufgaben

Die Aufgaben der Datenschutzgruppe sind in Artikel 30 der Europäischen Datenschutzrichtlinie und Artikel 15 der Richtlinie 2002/58/EG festgelegt. Danach hat die Gruppe hat vornehmlich beratene Funktion. Sie kann aber auch von sich aus Empfehlungen und Stellungnahmen zu allen Fragen abgeben, die den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Gemeinschaft betreffen. Prüfungsmaßstab sind dabei insbesondere die beiden genannten Datenschutzrichtlinien.

Seit ihrer Gründung hat sich die Gruppe zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen geäußert, beispielsweise zur Videoüberwachung, zum E-Government, zur unerwünschten E-Mail-Werbung, zum Einsatz biometrischer Verfahren, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zum Datenschutz im Internet.

Die Stellungnahmen der Gruppe sind nicht bindend. So hatte die Gruppe im Jahr 2003 Bedenken gegen die vorgesehene Übermittlung von Passagierdaten durch Fluggesellschaften an Behörden der USA geltend gemacht. Trotzdem beschloss der Rat der Europäischen Union 2004 den Abschluss eines Abkommens zur Übermittlung dieser Daten an das US Department of Homeland Security.

Status und Zusammensetzung

Die Artikel-29-Gruppe ist gegenüber den EG-Organen und -Einrichtungen unabhängig. Sie trifft ihre Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip.

Die Gruppe besteht aus je einem Vertreter der jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und einem – nicht stimmberechtigten – Vertreter der Europäischen Kommission.

Vertreter der Datenschutzbehörden der Bundesrepublik Deutschland ist der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar. Er ist zugleich der derzeitige gewählte Vorsitzende der Gruppe. Stellvertretender Vorsitzender ist José Luis Piñar, der Leiter der spanischen Datenschutzbehörde. Die Amtszeit des Vorsitzenden und des Stellvertreters währt zwei Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig.

Die Datenschutzgruppe wird durch ein Sekretariat unterstützt, das bei der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission in Brüssel (Belgien) angesiedelt ist. Das Sekretariat fungiert insbesondere als zentrale Koordinierungsstelle.

Die Gruppe tritt fünf Mal jährlich an ihrem Amtssitz in Brüssel zusammen.

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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