Arzt

Ein Arzt oder eine Ärztin (von griechisch αρχίατρος, archíatros - der Oberarzt, Leibarzt zu archiater latinisiert) beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Unfällen.

Die germanische Bezeichnung für den Heilberuf (althochdeutsch lâchi) ist beispielsweise im schwedischen läkare, im englischen leech oder im Familiennamen Lachmann erhalten (ausführliche Angaben zur Etymologie).

In vielen fachsprachlichen Komposita taucht das ursprüngliche griechische Wort (γ)ιατρός bzw. die ältere, gelehrtere Form ἰατήρ auf: iatrogen - durch ärztliches Handeln verursacht, der Psychiater - der Seelenarzt etc.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Die Funktion des "Arztes" bzw. des "Heilers" ist eine der ältesten der Menschheit. Die Berufssoziologie lehrt, dass ein Berufsstand wie der der Ärzte unter solchen Umständen eine eigene Standesmoral entwickelt, deren bekannteste Form der "Eid des Hippokrates" ist. In krassen Fällen (vgl. die "Triage") steht sie vor fast unlösbaren Aufgaben. Ihre Intaktheit ließe sich z. B. daran ersehen, ob bei lebensgefährlichen Seuchen die Ärzte nicht desertieren.
Ärzte unterliegen dem Arztwerberecht welches weitgehende Einschränkungen in der Publikation und Veröffentlichungen bedeutet. Ärzte haften ihren Patienten zwar nicht auf Erfolg ihres Handelns, können ihnen aber unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Deutschland

Die freie Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland nur approbierten Ärzten erlaubt, mit festgelegten Einschränkungen dürfen auch Heilpraktiker Kranke behandeln. Spezielle Bereiche der Diagnostik und Therapie werden auch (i.d.R. auf Veranlassung von Ärzten) von Angehörigen der Heilhilfsberufe durchgeführt.

Die Approbation als Arzt setzt ein sechsjähriges Studium der Humanmedizin voraus. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt die Ausbildung des Medizinstudenten bezüglich der Dauer und der Inhalte in welchen Fächer, sowie der Prüfungen. Diese schließt mit dem Staatsexamen ab. Von Oktober 1988 bis Oktober 2004 war zur Erlangung der Vollapprobation zusätzlich eine 18-monatige Tätigkeit als "Arzt im Praktikum" unter Aufsicht eines approbierten Arztes notwendig. Anschließend an das Studium ist es üblich, dass ein Arzt für mehrere Jahre als Assistenzarzt an einer Klinik arbeitet, um sich auf einem oder mehreren Spezialgebieten der Medizin weiterzubilden und evtl. einen Facharzttitel zu erwerben, der die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen in Deutschland, wandern jedoch bis zu 50% der Absolventen mittlerweile ins Ausland ab oder wechseln in alternative Berufsfelder (Pharmaindustrie, Versicherungen, etc.). Verschiedene ärztliche Berufsverbände (z.B. Hartmannbund) und Ärzteinitiativen (z.B. Klinikdirekt ) versuchen dieser Entwicklung durch innovative Ideen Einhalt zu gebieten.

Niedergelassene Ärzte arbeiten in freier Praxis, ggf. auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft.

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. In Deutschland sind derzeit (Stand 2004) 394.400 Ärzte gemeldet, davon sind 88.000 ohne ärztliche Tätigkeit. Die Kassenärztliche Zulassung besitzen 59.000 Hausärzte und 58.900 Fachärzte. In den Kliniken sind 146.300 Ärzte beschäftigt.

Österreich

In Österreich ist man mit der Promotion (dem abgeschlossenen Universitätsstudium) zunächst Doktor der gesamten Heilkunde. Selbständig als Arzt tätig werden kann man auch hier nur, wenn für mindestens drei Jahre im Rahmen des "Turnus" verschiedene (definierte) Disziplinen durchlaufen wurden und die Arbeit hier vom jeweiligen Abteilungsvorstand positiv bewertet wurde. Damit hat man sich das "jus practicandi" erworben: Die Berechtigung zur selbständigen Berufsausführung als Arzt für Allgemeinmedizin.

Schweiz

In der Schweiz ist man nach dem mit dem Staatsexamen abgeschlossenen 6-jährigen Studium zunächst eidgenössisch diplomierter Arzt und als solcher zur Arbeit als Assistenzarzt in Krankenhäusern und Arztpraxen befugt. Die Ausbildung zur selbständigen Berufsausübung befugten Facharzt dauert je nach Fach zwischen zwei ("praktischer Arzt") und 8 Jahren nach dem Studienabschluss. Für einen Facharzttitel muss zudem eine Facharztprüfung abgelegt werden. Danach darf sich der Arzt "Facharzt für <Fachgebiet> FMH" nennen. Die Erlaubnis zur Praxiseröffnung ist kantonal geregelt, die Zulassung zur Berufsausübung zulasten der Krankenkassen wird vom Krankenkassenzentralverband Santesuisse erteilt, ist aber nur eine Formalität. Aktuell besteht aber ein Praxiseröffnungs-Stopp, welcher die Berufsausübung zulasten der Krankenkassen einschränkt. Lediglich bei Bedarfsnachweis, z.B. bei einer Praxisübernahme, ist eine Zulassung möglich. Die jeweilige Fachgesellschaft prüft - soweit dies überhaupt möglich ist -, ob jeder Facharzt seiner Fortbildungspflicht (je nach Fachgebiet 60-100 Stunden pro Jahr) nachkommt.

Ärzte in anderen Berufen

Zitate

Was bringt den Doktor um sein Brot?
a) die Gesundheit, b) der Tod,
Drum hält der Arzt, auf daß er lebe
uns zwischen beiden in der Schwebe.
(Eugen Roth)

Weblinks

Siehe auch

Liste bedeutender Mediziner und Ärzte, Approbation, Ärztekammer, Ärztemangel, Arztwechsel, Arztwerberecht, Gesundheitswesen, Gesundheitswesen Schweiz, Gruppenkonsultation, Patient, Patientenverfügung, Betreuungsrecht, Visite, Abrechnungsbetrug,


Kategorie:Heilberuf

See also: Arzt, Abrechnungsbetrug, Alfred Döblin, Althochdeutsche Sprache, Anton P. Tschechow, Approbation, Arthur Conan Doyle, Arthur Schnitzler, Arzt im Praktikum, Arzthaftung