Ärztekammer

Anmerkung: Dieser Artikel beschreibt die Situation in Deutschland.


Ärztekammern sind Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts für die Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft verantwortlich. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer (Landesärztekammer), in deren Gebiet er seine ärztliche Tätigkeit ausübt.

Die Aufgaben der Ärztekammern sind jeweils durch Gesetze der Bundesländer (Kammergesetze) geregelt. Sie umfassen im Allgemeinen:

Die Landesärztekammern sind auf Bundesebene zur Bundesärztekammer zusammengeschlossen.

Siehe auch

Gesundheitspolitik - Gesundheitswesen

Literatur

Weblinks

Arztekammer

See also: Ärztekammer, Arzt, Arzthaftung, Berufsstand, Bundesärztekammer, Ethikkommission, Facharzt, Gesundheitspolitik, Gesundheitswesen, Körperschaft des öffentlichen Rechts