Aufgabe (Pflicht)

"Eine Aufgabe ist eine Verpflichtung, eine vorgegebene Handlung durchzuführen" (Frese 1980, S.207). Diese Verpflichtung richtet sich an Aufgabenträger.Da im engeren Sinn nur Menschen Aufgaben erfüllen können, spricht DIN V ENV 26385 "von einer aus dem Arbeitszweck abgeleiteten Aufforderung an die Arbeitsperson(en), eine Arbeit unter gegebenen Bedingungen nach einem vorgegebenen Verfahren auszuführen und ein bestimmtes Ergebnis anzustreben".

"Unter einer Aufgabe wird in der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre ein zu erfüllendes Handlungsziel, eine durch physische oder geistige Aktivitäten zu verwirklichende Soll-Leistung verstanden" (Hoffmann 1980, S.200). Der Begriff der Aufgabe kann sich sowohl auf die Gesamtaufgabe wie auch auf Teilaufgaben einzelner Elemente oder Mitglieder beziehen.

Merkmale von Aufgaben

Jede Aufgabe wird qualitativ bestimmt durch eine Verrichtung, ein Objekt in Raum und Zeit, quantitativ (Erfüllungsvolumen) durch eine geforderte Mengenleistung je Zeitraum. Aufgaben werden unterschieden nach ihrem Wiederholungscharakter und ihrer Beherrschbarkeit. Ihr Wiederholungscharakter ist bestimmt durch ihre Häufigkeit und das Auftreten gemeinsamer Elemente. Die Beherrschbarkeit (Routinisierungspotential) von Aufgaben hängt von deren Komplexität, Variabilität und Determiniertheit ab.

Aufgabenanalyse und -synthese

Inhalt, Volumen und Erfüllungsanforderungen von Aufgaben ändern sich im Zeitablauf. Dies löst bei entsprechender Abweichung von Soll und Ist Anpassungen und Reorganisationen aus. Ein Instrument dazu bildet die von Erich Kosiol entwickelte Aufgabenanalyse. Dabei wird eine Aufgabe schrittweise in Teilaufgaben zerlegt. Diese (atomisierten) Teilaufgaben werden in der folgenden Aufgabensynthese wieder zusammengefügt und verknüpft.

Literatur

See also: Aufgabe (Pflicht), Aufgabenanalyse, Aufgabensynthese, DIN, Determiniertheit, Erich Kosiol, Friedrich Hoffmann, Handlung, Komplexität, Objekt