Aufhebungsvertrag
In einem Aufhebungsvertrag wird eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich geregelt. Der Arbeitnehmer sollte den Aufhebungsvertrag vor der Unterzeichnung gründlich prüfen, da es kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt und der Vertrag in aller Regel nicht rückkängig gemacht werden kann. Der Aufhebungsvertrag muss keine Abfindungszahlung erhalten. § 623 BGB schreibt die Schriftform vor. Der Betriebsrat muss nicht informiert werden.
Vorteile des Aufhebungsvertrages: - Arbeitnehmer können ggf. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Unternehmen verlassen. - Arbeitgeber möchten gezielt bestimmte Mitarbeiter "los werden" und keine Kündigungsfristen, Sozialauswahlen, Betriebsratsanhörungen usw. einhalten.
Da Aufhebungsverträge wie eigene Kündigungen bei der Agentur für Arbeit gewertet werden, drohen Sperrfristen.
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</div> Kategorie:Individualarbeitsrecht
