Ausbildungsberuf

Ausbildungsberufe sind in Deutschland die beruflichen Tätigkeiten, die Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können.

Ausbildungsberufe werden durch Ausbildungsordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannt, die durch die Ausbildung zu erwerbenden Befähigungen werden durch die Ausbildungsordnung festgelegt. Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.

Gesetzliche Grundlage

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sagt in § 25 zu der Ausbildungsordnung:

(1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sowie zu ihrer Anpassung an die technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfordernisse und deren Entwicklung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen, die Anerkennung aufheben und für die Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen.

(2) Die Ausbildungsordnung hat mindestens festzulegen

  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufs,
  2. die Ausbildungsdauer; sie soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen,
  3. die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan),
  5. die Prüfungsanforderungen.

In der Ausbildungsordnung kann vorgesehen werden, dass berufliche Bildung durch Fernunterricht vermittelt wird. Dabei kann bestimmt werden, dass nur solche Fernlehrgänge verwendet werden dürfen, die nach § 12 Abs. 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes vom 24. August 1976 (Bundesgesetzblatt I S. 2525) zugelassen oder nach § 15 Abs. 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes als geeignet anerkannt worden sind.

(3) Wird die Anerkennung eines Ausbildungsberufs aufgehoben und das Berufsausbildungsverhältnis nicht gekündigt (§ 15 Abs. 2 Nr. 2), so gelten für die weitere Berufsausbildung die bisherigen Vorschriften.

Die anerkannten Ausbildungsberufe werden in einem Verzeichnis geführt, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben wird.

Siehe auch: Liste von Ausbildungsberufen, Liste von Berufen Liste der anerkannten Ausbildungsberufe

In Österreich werden diese Berufe als Lehrberuf bezeichnet. Zur Zeit (2005) sind etwa 300 Lehrberufe möglich, wobei nur ca. 10 Lehrberufe als die meistgesuchtesten gelten. Erst bei Erfolglosigkeit der Lehrstellensuche wird auf andere zurückgegriffen.

==Weblinks==
 

See also: Ausbildungsberuf, Ausbildung, Berufsbildungsgesetz, Fernunterricht, Handwerksordnung, Jugendlicher, Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, Liste von Ausbildungsberufen, Liste von Berufen, Österreich